Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg dazu aufgerufen, sich am diesjährigen bundesweiten Tag der Städtebauförderung am 5. Mai 2018 zu beteiligen.
„Die Städtebauförderung des Landes ist nicht nur städtebaulich, sondern auch sozial- und kommunalpolitisch von großer Bedeutung. Damit helfen wir den Kommunen dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, Ortskerne attraktiv zu gestalten und Bausubstanz zu erneuern. Außerdem sichern wir Arbeitsplätze und stoßen umfangreiche private und öffentliche Investitionen an“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.
Leistungen und Erfolge der städtebaulichen Erneuerung zeigen
Es gebe zahlreiche Möglichkeiten, am Tag der Städtebauförderung die Leistungen und Erfolge der städtebaulichen Erneuerung zu zeigen: „Sei es die Eröffnung einer Halle oder eines Kindergartens, ein Stadtspaziergang, eine Baustellenbesichtigung oder Projekte wie `Theater im Quartier´. Nutzen Sie diese Gelegenheit, der Öffentlichkeit zu zeigen, welche Chancen die städtebauliche Erneuerung bietet und lassen Sie die Bürgerinnen und Bürger daran teilhaben“, so Hoffmeister-Kraut, die damit den bundesweiten Aufruf zu Aktionen zum Tag der Städtebauförderung unterstützt.
Kommunen können sich ab sofort mit Veranstaltungen, Aktionen oder Workshops, die am 5. Mai, in den Tagen davor oder danach stattfinden, anmelden. Anmeldeschluss ist der 31. März 2018.
Mehr als 250 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen
Bereits in den vergangenen Jahren war Baden-Württemberg ein Schwerpunkt des Tages der Städtebauförderung. Das Wirtschaftsministerium hat den Städten und Gemeinden im Land allein im Jahr 2017 mehr als 250 Millionen Euro Bundes- und Landesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Damit wurden 403 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen gefördert. „Der Tag der Städtebauförderung bietet eine hervorragende Möglichkeit, den Bürgerinnen und Bürgern zu zeigen, was Städtebauförderung bewirken kann, wie Missstände beseitigt werden und wie sie in ihrem Lebensumfeld davon profitieren“, so die Ministerin.
Das Leitthema des Europäischen Kulturerbejahres „Die Europäische Stadt“ ist in diesem Jahr zugleich ein Schwerpunkt des Tages der Städtebauförderung. Dabei geht es um die mit der europäischen Stadt verbundenen Werte wie Mit- und Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger, Entwicklung aus dem Bestand, Nutzungsmischung, kulturelle Vielfalt und soziale Integration. Projekte, die diesem Leitthema im Rahmen des Tages der Städtebauförderung folgen, können vom deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz als Aktivitäten des Europäischen Kulturerbejahres 2018 aufgenommen werden. Diese Projekte können dann neben dem Logo der Städtebauförderung zusätzlich das Label des Kulturerbejahres verwenden.