Die Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern ab dem Jahr 2020 bringt Baden-Württemberg im Vergleich zum bisherigen System deutliche Entlastungen. Für 2020 rechnet die Landesregierung nach aktuellem Stand mit rund 570 Millionen Euro Netto-Mehreinnahmen für das Land und die Kommunen im Südwesten.
„Das beharrliche und harte Ringen um eine Lösung auf dem Verhandlungsweg hat sich gelohnt“, sagte Ministerin Edith Sitzmann. „Ein wichtiges Ziel war stets, eine spürbare Entlastung für die Geberländer zu erreichen. Das ist uns gelungen.“
Spürbare Entlastung für die Geberländer
Die Neuregelung sieht eine Abschaffung des bisherigen Länderfinanzausgleichs vor, auch der Umsatzsteuervorwegausgleich entfällt. Stattdessen soll die Umsatzsteuer ab 2020 nach der jeweiligen Einwohnerzahl und der Finanzkraft der Länder verteilt werden.
Nach Baden-Württemberg fließen damit 2020 zwar insgesamt gut 960 Millionen Euro. Ein Teil dieser Summe geht aber auch schon nach dem bisherigen System vom Bund ans Land: So bleibt es bei rund 80 Millionen Euro Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, mit denen der Bund Verkehrsinvestitionen in den Gemeinden unterstützt. Aufgaben wie weitere Verkehrsinvestitionen, Hochschul- und Wohnungsbau, für die das Land bislang sogenannte Entflechtungsmittel (gut 310 Millionen Euro) vom Bund erhalten hat, werden in Zukunft komplett vom Land übernommen. Damit bleiben unterm Strich netto etwa 570 Millionen Euro für Baden-Württemberg. Wie die zusätzlichen Einnahmen verteilt werden, muss zu gegebener Zeit mit den Kommunen geklärt werden.
Die Zahlen, die den bisherigen Berechnungen zugrunde liegen, ergeben sich aus der Steuerschätzung vom Mai 2016 für das Jahr 2019.
Finanzplan 2015 bis 2020
Im Finanzplan 2015 bis 2020 sind ab dem Jahr 2020 Mehreinnahmen von 400 Millionen Euro pro Jahr einberechnet, die sich aus geänderten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern oder durch Änderungen im Steuerrecht ergeben. Der Finanzplan zeigt den finanzpolitischen Kurs der Landesregierung bis zur Einhaltung der Schuldenbremse 2020 auf.
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