Mit dem Programm „Spitze auf dem Land“ fördert das Land gezielt innovationsstarke Mittelständler, die das Potenzial haben, einen wichtigen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Hierfür stehen in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.
„Baden-Württemberg ist einer der führenden Wirtschaftsstandorte in Europa, und es sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die im Ländlichen Raum Baden-Württembergs entscheidend zur Innovationskraft beitragen und für Arbeitsplätze und Wohlstand sorgen. Ziel unserer Förderpolitik ist es, diese Betriebe in ihrer Arbeit zu unterstützen und so die ländlichen Regionen im Land in ihrer Leistungsfähigkeit weiterzuentwickeln“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Mit dem Programm „Spitze auf dem Land“ fördere das Land gezielt innovationsstarke Mittelständler, die das Potenzial haben, einen wichtigen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Hierfür stünden in der Förderperiode 2014 bis 2020 insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.
„Nach der Hälfte der Laufzeit sind rund 25 Millionen Euro an Fördermitteln gebunden. Wir konnten innerhalb der vergangenen drei Jahre 73 Unternehmen in 69 ländlich geprägten Gemeinden in die Förderlinie aufnehmen. Im Rahmen dieser Projekte werden insgesamt etwa 650 Arbeitsplätze geschaffen“, erklärte Minister Hauk. Eine Umsetzungsrate von 95 Prozent belege, dass die Förderlinie maßgeschneidert und die Projekte gut durchdacht wären. „Die Gelder gelangen dorthin, wo sie hingehören“, so Hauk.
„Mit ‚Spitze auf dem Land‘ haben wir ein hervorragendes Instrument, um die herausragende Stellung Baden-Württembergs mit Blick auf die Technologieführerschaft und Innovationskraft weiter auszubauen. Bereits Ende Oktober steht die nächste Auswahlsitzung an“, sagte der Minister. Bewerbungen für diese neunte Auswahlrunde seien noch bis zum 30. September 2017 möglich.
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Die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovationen und Zukunftsfähigkeit sind. Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. In den zurückliegenden acht Auswahlrunden hat der auf Landesebene gebildete Bewertungsausschuss 151 Projekte beraten. Für insgesamt 73 Projekte wurde eine Förderzusage erteilt. Die bisher bereitgestellten Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 25 Millionen Euro. Auf Seiten der Unternehmen wird dadurch ein Investitionsvolumen in Höhe von 196 Millionen Euro angestoßen.
Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses. Dieser tagt zweimal jährlich, im April und Oktober eines Jahres.
Aufnahmeanträge können jederzeit eingereicht werden. In der Auswahlrunde im April eines Jahres werden alle Aufnahmeanträge berücksichtigt, die bis zum 31. März vorliegen. In der Auswahlrunde im Oktober diejenigen, die bis zum 30. September eines Jahres vorliegen.
Im Bewertungsausschuss vertreten sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, die Wirtschaftsinitiative Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Mit dem EFRE und dem zugrunde liegenden Programm „Innovation und Energiewende“ richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung, Innovation sowie auf die Verringerung der CO2-Emissionen. Das ELR ist das bedeutendste Förderprogramm des Landes zur integrierten Strukturentwicklung von Gemeinden im Ländlichen Raum. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt. Im Zusammenspiel mit der EFRE-Förderung liegt der Schwerpunkt der aktuellen Förderperiode auf der Sicherung und dem Ausbau der Technologieführerschaft Baden-Württembergs in der Fläche.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Ländlicher Raum