Die Polizei erprobt die Wirkung von Body-Cams in Freiburg, Mannheim und Stuttgart. Die Kamera soll abschrecken, die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte besser dokumentieren und als Beweismittel in etwaigen Ermittlungsverfahren dienen. Bereits im Juni soll dem Landtag ein erster Erfahrungsbericht vorgelegt werden, der dann auch die Grundlage für den landesweiten Rollout darstellt.
„In Sachen Sicherheit sind wir Spitzenreiter in Deutschland. Traurige Bilanz ist aber leider auch: Die Gewalt gegen Polizeibeamte hat einen neuen Höchststand erreicht. Gewalttätige Angriffe gehören leider zum Alltag der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte – das ist beschämend und überhaupt nicht zu tolerieren. Die Zahl der Gewalttaten gegen Polizeibeamte ist im vergangenen Jahr 2016 auf ein Fünfjahreshoch geklettert – hier brauchen wir dringend eine Trendumkehr. Im Koalitionsvertrag haben wir die Einführung der Body-Cam angekündigt. Jetzt gehen die ersten Polizistinnen und Polizisten damit auf Streife. Das ist ein wichtiger Schritt, nachdem wir die gesetzliche Grundlage geschaffen haben“, sagte der Stellvertretende. Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration, Thomas Strobl, heute beim Start der Erprobung der Body-Cam beim 1. Polizeirevier in Stuttgart.
„In bestimmten Einsatzsituationen schlägt den Beamtinnen und Beamten Gewalt und Aggression entgegen – hier soll die Kamera abschrecken, aber auch die gewalttätigen Angriffe besser dokumentieren und als Beweismittel in etwaige Ermittlungsverfahren einbringen“, unterstrich Innenmister Thomas Strobl.
Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte
Den guten Entwicklungen im Bereich der Straftaten insgesamt und der Eigentumsdelikte entgegen laufen die Zahlen in Bezug auf die Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte. Gewalthandlungen gegen die Polizei sind um knapp zwölf Prozent auf 4.394 Fälle angestiegen. Besonders beklagenswert sind die dadurch zum Teil schwer verletzten 2.030 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – eine Zunahme um knapp neun Prozent.
„Die Erprobung der Body-Cams findet jetzt genau dort statt, wo unsere Polizisten sehr häufig in Gewaltsituationen kommen. Nahezu 40 Prozent aller Angriffe auf Polizeibeamte müssen wir in den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart registrieren“, verdeutlicht Innenminister Thomas Strobl die Wahl der Pilotdienststellen. Mit der Auswahl der Erprobungspräsidien sollen daher möglichst schnell erste Erkenntnisse zur Wirkung von Body-Cams erlangt werden. Bereits im Juni 2017 soll dem Landtag von Baden-Württemberg ein erster Erfahrungsbericht zur Wirkung der Body-Cam vorgelegt werden, der dann auch die Grundlage für den landesweiten Rollout darstellt.
Sechswöchige Erprobungsphase
Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde nun die sechswöchige Erprobungsphase gestartet. Im Rahmen der Erprobung werden insgesamt 30 Body-Cams bei sechs großstädtisch geprägten Polizeirevieren im Streifendienst eingesetzt. „In den Polizeipräsidien Mannheim und Stuttgart zeigte sich bereits nach wenigen Stunden das Potential von Body-Cams. Der Einsatz der Body-Cam führte bereits am frühen Montagmorgen beim Einschreiten der Polizei gegenüber besonders aggressiven Personen sofort zu einer Lageberuhigung. Genau diese präventive Wirkung versprechen wir uns von Body-Cams“, so Innenminister Strobl.
Die kompakten Body-Cams werden an der Uniform von Polizeibeamtinnen und -beamten befestigt und können, nach manueller Auslösung, Video- und Tonaufzeichnungen anfertigen. Das Polizeigesetz Baden-Württemberg erlaubt zudem das sogenannte „Pre-Recording“, welches die präventive Wirkung zusätzlich verstärkt. Dabei zeichnet die Kamera die Video- und Tonsequenz bis zu 60 Sekunden in einem Speicher auf, der permanent überschrieben wird. Dauerhaft gespeichert werden die Inhalte erst, wenn zusätzlich eine Aufnahme ausgelöst wird. So haben die Polizeibeamtinnen und -beamten letztlich mehr Zeit für die Lagebeurteilung und für ihre Eigensicherung, ohne dass immer sofort eine dauerhafte Aufnahme erfolgen muss.
Allein schon aufgrund des präventiven Ansatzes wurden die gesetzlichen Bestimmungen auf einen offenen Einsatz von Body-Cams ausgerichtet. Eine Aufnahme ist an einem optischen (LED) Signal der Kamera sowie einem akustischen Aufnahmesignal zu erkennen. Innenminister Thomas Strobl: „So kann eine präventive Wirkung eintreten und letztlich die Anzahl der Angriffe auf die Polizei reduziert werden.“