Die Bundesregierung möchte eine von Baden-Württemberg und Hessen angestoßene Initiative im Kampf gegen Steuerkriminalität im Bereich des Onlinehandels umsetzen. Das Bundeskabinett berät morgen einen entsprechenden Gesetzentwurf.
„Der Onlinehandel boomt und mit ihm leider auch der Steuerbetrug. Doch den kriminellen Machenschaften, wenn Händler – meist aus Fernost – beim Verkauf ihrer Waren auf Internetmarktplätzen die Umsatzsteuer nicht zahlen, werden wir bald mit wirksamen Instrumenten begegnen können“, sagten heute Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann und Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. „Es ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerkriminalität, wenn der Bund nun die von unseren Ländern angestoßenen Haftungsregeln umsetzen möchte.“
Bundeskabinett berät Gesetzentwurf
Das Bundeskabinett berät morgen den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“. Ab 2019 sollen demnach Internetmarktplätze in Haftung genommen werden können, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Das Vorhaben Baden-Württembergs und Hessens wirke schon jetzt: Die Zahl der beim zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln registrierten Onlinehändler mit Sitz in China, Hongkong und Taiwan habe sich von Mai 2017 bis Ende Juli auf 2835 mehr als versechsfacht.
„Der Steuerbetrug geht meist auf das Konto von Händlern auf dem elektronischen Marktplatz, nicht vom Marktplatzbetreiber. Dadurch, dass wir ihn aber nun in die Haftung nehmen, hat er ein Interesse daran, auf seinem Marktplatz für Ordnung zu sorgen und nur noch die ehrlichen Händler zuzulassen. So gewinnen der Staat, die Marktplatzbetreiber, die ehrlichen Anbieter und die Kunden, die sich viel sicherer sein können, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Nur so haben ehrliche Unternehmen gleiche Chancen“, erklärten Sitzmann und Schäfer.
Gemeinsames Vorgehen gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel
Beide sagten außerdem: „Steuerausfälle geschätzt im hohen dreistelligen Millionenbereich, Wettbewerbsnachteile für die ehrlichen Händler und das kriminelle Umgehen der Steuerpflicht: Es gibt mehr als genug triftige Gründe, warum wir gegen den um sich greifenden Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen müssen.“
Baden-Württemberg und Hessen hatten das Thema im vergangenen Jahr zusammen auf die Tagesordnung der Länderfinanzminister gebracht. Bei der Jahreskonferenz der Finanzministerkonferenz (FMK) in Konstanz, zu der Finanzministerin Sitzmann als Gastgeberin eingeladen hatte, beschlossen die Länder daraufhin unter Vorsitz von Finanzminister Schäfer, ein gemeinsames Vorgehen gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel zu erarbeiten. Die konkreten Maßnahmen wurden dann bei der Jahreskonferenz 2018 in Goslar beschlossen. Die FMK bat den Bund, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.
„Die Zusammenarbeit von Ländern und Bund hat bestens funktioniert. Unsere Forderungen finden sich im Entwurf wieder“, sagten Finanzministerin Edith Sitzmann und Finanzminister Thomas Schäfer.
Quelle:
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg / Hessisches Ministerium der Finanzen