Die Landesregierung hat Änderungen der Landeswohnraumförderung beschlossen. Es ist ein weiterer wichtiger Baustein in der Strategie, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und bestehenden zu sichern.
Das Kabinett hat am Dienstag, 17. März 2020, die Freigabe zur Einbringung des geänderten Landeswohnraumförderungsgesetzes in den Landtag erteilt. „Die Novelle ist ein weiterer wichtiger Baustein unserer ganzheitlichen Strategie, neuen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen sowie bereits vorhandenen zu sichern. Mit den Änderungen bekommt unser Wohnraumförderprogramm zusätzlichen Schub“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Zusätzlicher Schub für Wohnraumförderung
„Mit einer flexibleren Handhabung zum Erwerb von Belegungsrechten im Bestand wollen wir zudem verhindern, dass Menschen aus ihren Mietwohnungen verdrängt werden“, führte die Ministerin aus. Gefördert wurde bisher grundsätzlich nur die Neubegründung von Miet- und Belegungsbindungen an freiem Mietwohnraum. Dazu enthält das Gesetz wichtige Ausnahmeregelungen. Künftig kann in sozialen Härtefällen und bei nahtloser Anknüpfung an eine auslaufende Bindung auch die Begründung von Miet- und Belegungsbindungen an bereits vermieteten und somit belegten Mietwohnraum gefördert werden.
Darüber hinaus schafft die Novelle die Rechtsgrundlage für eine landesweite einheitliche elektronische Wohnungsbindungskartei. „Wir wollen künftig jederzeit die Möglichkeit haben, uns einen aktuellen und verbindlichen Überblick über den Sozialwohnungsbestand im Land zu verschaffen. Deshalb beabsichtigen wir, die Führung einer solchen Kartei bei den Kommunen nach landesweit einheitlichen Maßstäben und in elektronischer Form verpflichtend einzuführen“, führte Hoffmeister-Kraut aus. Dies sei im Lichte der Digitalisierung überfällig und auch Teil der Digitalisierungskampagne der Landesregierung. Dieser Schritt ist sinnvoll, um die Kontrollen im Rahmen der Fachaufsicht zu erleichtern und politische Instrumente noch zielgerichteter ausgestalten zu können. Das Wirtschaftsministerium wird die Städte und Gemeinden in die weitere Planung miteinbeziehen, sobald die notwendigen Vorarbeiten erfolgt sind und konkrete Detailvorschläge zur Struktur und Ausgestaltung vorliegen.
Neue Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“
Für die im neuen Wohnraumförderprogramm vorgesehene neue Förderlinie „Mitarbeiterwohnen“ wird im Rahmen der Novelle zudem die rechtliche Grundlage geschaffen. „Angemessener Wohnraum ist ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft, insbesondere bei der Gewinnung von Fachkräften. Gerade Beschäftigte mit unterem oder mittleren Einkommen bekommen den angespannten Wohnungsmarkt immer mehr zu spüren. Deshalb gehen wir mit unserer neuen Förderlinie zum Mitarbeiterwohnen neue Wege und holen als erstes Bundesland Unternehmen beim sozialen Wohnungsbau mit ins Boot“, so Hoffmeister-Kraut.
Im Zuge der Novellierung sind etliche weitere Klarstellungen und Änderungen vorgesehen, die der besseren Anwendbarkeit der Vorschriften und der Sicherstellung des zweckentsprechenden Mitteleinsatzes für die soziale Wohnraumförderung, also zur Einhaltung der Belegungs- und Mietbindungen dienen. Der Gesetzentwurf wird nun zeitnah dem Landtag zur Beratung vorgelegt. Ziel ist, dass das Gesetz vor der Sommerpause in Kraft treten soll.