Im Halbstundentakt über den Bodensee. Dafür lassen der Kanton Thurgau, das Land Baden-Württemberg und der Bodenseekreis jetzt prüfen, ob die Fährverbindung Friedrichshafen-Romanshorn saisonal die beiden Seeufer in einem noch engeren Takt verbinden kann.
Der Kanton Thurgau, das Land Baden-Württemberg und der Bodenseekreis wollen die Fährverbindung Friedrichshafen-Romanshorn mit einem saisonalen Halbstundentakt verbessern. Die drei Akteure haben dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um Kosten und Nutzen eines solchen Vorhabens realistisch kalkulieren und darüber entscheiden zu können. Erklärtes Ziel ist es, die „schwimmende Brücke“ über den Bodensee leistungsfähiger und kostenoptimierter zu machen, den verkehrsbedingten CO2-Ausstoss zu verringern und die Bodenseeanrainer besser zu verbinden.
Im Februar 2019 unterzeichneten Regierungsrat Walter Schönholzer, Chef des Departements für Inneres und Volkswirtschaft des Kantons Thurgau, Lothar Wölfle, Landrat des Bodenseekreises und Gerd Hickmann, Leiter Abteilung Öffentlicher Verkehr Baden-Württemberg, den Auftrag für die Untersuchung eines saisonalen Halbstundentakts für die Fährverbindung Friedrichshafen-Romanshorn. Mit einem deutlichen Ausbau des Angebots sollen der Kanton Thurgau und der Bodenseekreis näher zusammenrücken. Die Fährverbindung solle attraktiver und die Auslastung insgesamt erhöht werden, erklärten die drei Akteure. Auch solle durch das Projekt der Straßenverkehr um den See reduziert und die Fähren-Flotte durch den Einsatz alternativer Antriebe emissionsärmer gemacht werden.
In der ersten Planungsphase werden verschiedene Varianten hinsichtlich ihrer Kosten, der Nachfragewirkung und der ökologischen Auswirkung miteinander verglichen und eine Bestvariante bestimmt. In dieser Planungsphase werden die bereits vorhandenen Studien aus den Jahren 2012 und 2015 aktualisiert und mit zwei neuen Varianten ergänzt. Mitte 2020 sollen die nötigen Informationen vorliegen, um über die Verwirklichung des Projektes zu befinden. Ob das Vorhaben eines saisonalen Halbstundentakts dann Wirklichkeit werden kann, liegt in der Hand der politischen Gremien. Das aktuell zugrundeliegende Planungsmodell sieht eine Aufteilung der ungedeckten Betriebskosten des ausgebauten Fährangebots zwischen dem Kanton Thurgau, der Eidgenossenschaft, dem Land Baden-Württemberg und dem Bodenseekreis vor.