Am 1. Januar 2020 treten das Forschungszulagengesetz und das Bürokratieentlastungsgesetz III in Kraft. Die Forschungszulage kommt besonders dem Mittelstand zugute.
Zum Jahreswechsel stehen für die Wirtschaft wichtige gesetzliche Änderungen bevor. Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Ich bin davon überzeugt, dass das neue Forschungszulagengesetz ganz besonders dem baden-württembergischen Mittelstand zugutekommt. Denn die Innovationsstärke unserer kleinen und mittleren Unternehmen liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt. „Die Forschungszulage ist aus meiner Sicht ein gelungener Einstieg in eine technologieoffene Forschungsförderung. Ich bin überzeugt, dass unsere Unternehmen die Möglichkeiten gut annehmen werden.“ Damit die Förderung die bestmögliche Wirkung entfaltet, müsse das Instrument aber stetig weiterentwickelt und optimiert werden.
Damit dieser Anreiz zu stärkeren Innovationsbemühungen auch produktiv genutzt werden könne, bräuchten die Unternehmen perspektivisch auch noch mehr Freiräume durch verstärkten Bürokratieabbau. „Bürokratieabbau ist eine Daueraufgabe und muss auf allen Ebenen konsequent und mit langem Atem vorangetrieben werden. In diesem Sinne stimmt es mich positiv, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) nicht mit dem Bürokratieentlastungsgesetz III zufriedengeben will“, so die Ministerin.
Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen
Die in der Mittelstandsstrategie von Bundesminister Altmaier genannten Vorschläge seien von zentraler Bedeutung und Dringlichkeit. Hoffmeister-Kraut: „Insbesondere die Absenkung der Aufbewahrungspflichten handels- und steuerrechtlicher Unterlagen sowie die geplanten Erleichterungen bei den Mindestlohndokumentationspflichten bringen für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Erleichterungen mit sich.“
Allerdings beruhten die meisten zusätzlichen Auskunftspflichten der Unternehmen auf Regelungen der Europäischen Union. „Ich unterstütze daher das Bestreben von Kommissionspräsidentin von der Leyen ausdrücklich, eine ‚one-in, one-out Regelung‘ auf EU-Ebene einzuführen. Dass für jeden Euro an zusätzlichem Aufwand, der durch neue Regelungen auf europäischer Ebene entsteht, mindestens ein Euro an bestehenden Bürokratiekosten zwingend abgebaut werden soll, ist ein richtiges Signal“, so die Ministerin.