Das Kabinett hat das neue Klimaschutzgesetz zur Beratung im Landtag freigegeben. Die Neuregelung sieht unter anderem eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude und eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung vor. Baden-Württemberg nimmt damit eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Kurz vor der Sommerpause hat die Landesregierung die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Beratung an den Landtag gegeben. Damit kann das Gesetz in einer der ersten Sitzungen im September beraten und noch im Herbst verabschiedet werden. „Die Novellierung des Klimaschutzgesetzes ist ein zentraler Punkt im grün-schwarzen Koalitionsvertrag“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Wir haben die Rahmenbedingungen für einen modernen und zukunftsgerichteten Klimaschutz geschaffen, der beispielgebend für andere Bundesländer ist.“
Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Umweltminister Franz Untersteller bezeichnete den vorliegenden Gesetzentwurf als eine konsequente Weiterentwicklung des bisherigen Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2013. Damals hatte die Landesregierung erstmals konkrete Einsparziele für Treibhausgasemissionen verbindlich geregelt. In der Novelle findet sich jetzt ein neues Zwischenziel für das Jahr 2030. Bis dahin sollen die Emissionen um mindestens 42 Prozent gegenüber der Ausstoßmenge von 1990 reduziert worden sein. Das 2030-Ziel ist ein Etappenziel auf dem Weg zur weitgehenden Klimaneutralität im Jahr 2050. „Es ist ein ambitioniertes Vorhaben, das wir mit konkreten Klimaschutzmaßnahmen und mit Investitionen in den Klimaschutz umsetzen müssen“, sagte Untersteller. „Das betrifft alle Ebenen und Sektoren. Klimaschutz kann nur gelingen, wenn er als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird.“
Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude – Kommunale Wärmeplanung
Neu im Gesetz ist unter anderem die Photovoltaik-Pflicht auf neuen Nichtwohngebäuden (ab dem Jahr 2022) und Parkplätzen mit mindestens 75 Stellplätzen. Neu ist auch, dass die Großen Kreisstädte und Stadtkreise im Land (in der Regel größer 20.000 Einwohner) verpflichtet werden, eine kommunale Wärmeplanung vorzulegen (bis zum 31.12.2023). Alle Kommunen werden zudem verpflichtet, künftig ihren Energieverbrauch zu erfassen, um Einsparpotenziale zu erkennen und nutzen zu können.
Land nimmt bundesweite Vorreiterrolle ein
„Mit der Novelle, insbesondere mit der Photovoltaik-Pflicht, nehmen wir erneut bundesweit eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz ein“, sagte Untersteller. „Ich bin überzeugt, dass andere Länder unserem Beispiel folgen werden.“
Ministerpräsident Kretschmann ergänzte: „Wir sind gut aufgestellt beim Klimaschutz. Und wir haben im Land unsere Hausaufgaben gemacht. Jedoch werden wir es allein nicht schaffen, den Klimawandel zu bremsen und die Ziele aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erreichen. Dafür ist die Anstrengung von allen gefragt. Insgesamt wird es noch ein schweres Stück Arbeit, das uns viel abverlangt.“
Im Gesetz verankert ist außerdem ein Steuerungsmechanismus. Wenn beim Monitoring erkannt wird, dass die Klimaschutzziele möglicherweise verfehlt werden, werden weitergehende Maßnahmen zum Klimaschutz beschlossen. Wie bisher auch, werden konkrete Klimaschutzmaßnahmen in einem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) festgeschrieben. Das bisherige IEKK wird dazu fortgeschrieben.
Umweltministerium: Klimaschutz in Baden-Württemberg
Umweltministerium: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
Beteiligungsportal: Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg