Ausbildung

Modellprojekte erleichtern Übergang von Schule in Beruf

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Eine Schülerin bearbeitet unter Anleitung einer Lehrausbilderin bei einer „Schnupperlehre“ ihr erstes gläsernes Werkstück. (Foto: © dpa)

Das Wirtschaftsministerium fördert die Reform des Übergangs von der Schule in den Beruf in den Landkreisen Ludwigsburg, Schwäbisch Hall und Tuttlingen mit rund 559.000 Euro. Damit setzen nun 15 Modellregionen das Reformkonzept zum Übergang Schule-Beruf um.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert seit Beginn des Schuljahrs 2017/2018 drei neue Modellregionen im Rahmen der Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. „Nur, wenn wir Jugendliche passgenau unterstützen, kann der Übergang in die Ausbildung gelingen. Mit den neu hinzugekommenen Landkreisen Ludwigsburg, Schwäbisch Hall und Tuttlingen setzen nun 15 Modellregionen das Reformkonzept zum Übergang Schule-Beruf um“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die drei Landkreise richten jeweils ein regionales Übergangsmanagement (RÜM) ein. Außerdem wird an insgesamt vier Schulstandorten der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual) für Jugendliche mit Förderbedarf eingeführt. Das Wirtschaftsministerium fördert diese Maßnahmen in den drei Landkreisen im Schuljahr 2017/2018 und 2018/2019 mit insgesamt rund 559.000 Euro.

„Das Besondere an dem neuen Bildungsgang AVdual sind die vielen Praxisphasen im Betrieb und ein neues pädagogisches Konzept mit regelmäßigen Zielvereinbarungen unter Einbeziehung der Eltern“, so die Ministerin. Den AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern komme eine Schlüsselstellung zu: „Sie sind das Bindeglied zwischen Schule, Betrieb und Familie“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Breites Bündnis von Akteuren

Die AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter betreuen die Jugendlichen mit Förderbedarf dabei, Betriebspraktika zu akquirieren, vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten. Ein weiterer Schwerpunkt ihrer Arbeit besteht in der Anschlussvermittlung in Ausbildung. Durch die Finanzierung der AVdual-Begleiterinnen und -Begleiter aus Mitteln des Paktes für Integration mit den Kommunen wird dem Stellenbedarf entsprochen, der durch eine wachsende Zahl von Geflüchteten im Bildungsgang AVdual entstanden ist.

Das regionale Übergangsmanagement, das für die regionale Steuerung des Reformkonzepts Übergang Schule-Beruf sowie für die Abstimmung der Akteure vor Ort zuständig ist, ist bei den Landkreisen angesiedelt. Das RÜM ist Teil des Gesamtkonzeptes zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf in Baden-Württemberg. Die Partner des Ausbildungsbündnisses – Land, Wirtschaft, Gewerkschaften, Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und kommunale Spitzenverbände – haben dazu ein Eckpunktepapier verabschiedet. Das Gesamtkonzept beinhaltet außerdem eine systematische Berufsorientierung an allgemein bildendenden Schulen und den neuen Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung dual (AVdual).

Übergang Schule-Beruf BW

Übersicht der Förderung in den Landkreisen

Förderung des RÜM durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019:

  • Landkreis Ludwigsburg: 83.000 Euro
  • Landkreis Schwäbisch Hall: etwa 107.000 Euro
  • Landkreis Tuttlingen: 139.000 Euro

Förderung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 (inkl. Mittel aus dem Pakt für Integration mit den Kommunen):

  • Landkreis Ludwigsburg: 30.000 Euro (0,5 Stelle an der Robert-Franck-Schule Ludwigsburg)
  • Landkreis Schwäbisch Hall: 90.000 Euro (1,5 Stellen am Berufsschulzentrum Schwäbisch Hall (Gewerbliche Schulen und die hauswirtschaftliche Sibilla-Egen-Schule))
  • Landkreis Tuttlingen: 110.000 Euro (insgesamt 1,5 Stellen an der Erwin-Teufel-Schule Spaichingen und der Ferdinand-von-Steinbeis-Schule Tuttlingen)

Finanzierung von AVdual-Begleiterinnen und -Begleitern

Die Landesregierung hat am 4. April 2017 gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden den „Pakt für Integration mit den Kommunen“ unterzeichnet. Ziel ist es, die baden-württembergischen Kommunen bei ihrer Aufgabe der Integration von Flüchtlingen in der Anschlussunterbringung vor Ort zu unterstützten. Hierfür wurden für Integrationsförderprogramme insgesamt 140 Millionen Euro in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zur Verfügung gestellt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Paktes hatte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha federführend verhandelt. Der Pakt hat vier Förderbereiche: Neben der Unterstützung von jungen Flüchtlingen in der Schule und auf dem Weg in den Beruf, der Förderung des Spracherwerbs sowie der Unterstützung bürgerschaftlicher und ehrenamtlicher Strukturen, sieht der Pakt mit der neuen Maßnahme des Integrationsmanagements eine flächendeckende soziale Beratung und Begleitung von Flüchtlingen vor.

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