Atomenergie

Meldepflichtiges Ereignis am Kernkraftwerk Philippsburg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)

Bei der Dichtheitsprüfung von Gebäudeabschlussarmaturen des Wasserstoffüberwachungssystems am Kernkraftwerk Philippsburg hat der Betreiber festgestellt, dass die zulässige Leckrate an zwei parallel geschalteten Armaturen überschritten wurde. Nach der internationalen Bewertungsskala INES hat der Vorfall keine oder nur eine sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.

Das Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2 ist zum Brennelementwechsel und zur Durchführung von Wartungsarbeiten abgeschaltet. Bei der Dichtheitsprüfung von Gebäudeabschlussarmaturen des Wasserstoffüberwachungssystems hat der Betreiber festgestellt, dass die zulässige Leckrate an zwei parallel geschalteten Armaturen überschritten wurde.

Einstufung durch den Kraftwerksbetreiber

Meldekategorie N (Normalmeldung)

INES 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)

Maßnahmen des Kraftwerksbetreibers

Der Betreiber hat die Armaturen repariert. Bei der Prüfung der übrigen Gebäudeabschlussarmaturen des Wasserstoffüberwachungssystems wurden keine weiteren Befunde festgestellt.

Die Gebäudeabschlussarmaturen sorgen im Anforderungsfall für den Einschluss der Radioaktivität im Reaktorsicherheitsbehälter. Zu beiden betroffen Gebäudeabschlussarmaturen befindet sich jeweils in derselben Leitung eine in Reihe geschaltete Gebäudeabschlussarmatur. Diese Armaturen zeigten keine erhöhte Leckraten, so dass der Gebäudeabschluss gewährleistet war. Darüber hinaus ist das System außerhalb des Sicherheitsbehälters geschlossen. Die sicherheitstechnische Bedeutung ist daher gering. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf Personen und die Umwelt.

Meldekategorien

Die für die kerntechnische Sicherheit bedeutsamen Ereignisse sind den atomrechtlichen Aufsichtsbehörden der Länder nach den bundeseinheitlichen Kriterien der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) zu melden. Ziel des Meldeverfahrens ist, den Sicherheitsstand der Kernkraftwerke zu überwachen, dem Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken vorzubeugen und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitstechnische Verbesserungen einfließen zu lassen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind unterschiedlichen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Unverzügliche Meldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell – aber nicht unmittelbar – signifikante Ereignisse.
  • Kategorie N (Meldung bis zum fünften Werktag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen. Unverfügbarkeiten von Komponenten/Systemen, die durch im Betriebshandbuch spezifizierte Prozeduren temporär beabsichtigt herbeigeführt werden, sind nicht meldepflichtig, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation des Betriebshandbuches entsprechend berücksichtigt ist.

Internationale Bewertungsskala INES

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken auch nach der Bewertungsskala INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der Nuklearenergie-Agentur (NEA) der OECD bewertet. Sie hat eine rasche und für die Öffentlichkeit verständliche Bewertung eines Ereignisses zum Ziel.

Die Skala umfasst sieben Stufen:

  1. Störung
  2. Störfall
  3. ernster Störfall
  4. Unfall mit örtlich begrenzten Auswirkungen
  5. Unfall mit weitergehenden Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die nach dem INES-Handbuch nicht in die Skala (1 bis 7) einzuordnen sind, werden unabhängig von der sicherheitstechnischen Bedeutung nach nationaler Beurteilung der „Stufe 0” zugeordnet.

Weitere Meldungen

Zwei Monteure einer Firma für Solartechnik installieren auf einem Dach Solarpanele. (Bild: © dpa)
Erneuerbare Energien

Über neun Millionen Euro für Solarforschung

Weihnachtskarte: Die Anbetung der Könige
Weihnachten

Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten

Auslandseinsatz in Gambia, Polizei Baden-Württemberg
Polizei

Weihnachtliche Grüße an Einsatzkräfte im Ausland

Schatten Anteilnehmender sind am Portal des Magdeburger Doms zu sehen. Davor liegen Kränze, Blumen und Kerzen.
Sicherheit

Ereignisse in Magdeburg und Sicherheitslage im Land

Kernkraftwerk Philippsburg ohne Türme (Aufnahme vom 03.06.2020)
Kernkraft

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg

Die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd (rechts) schüttelt der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (links), nach einer Pressekonferenz die Hand.
Europa

Land begrüßt neues Abkommen zwischen EU und Schweiz

Blick von vorne auf Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte), der mit vier Kindern am Kabinettstisch in der Villa Reitzenstein sitzt. Rechts von ihm sitzen zwei Jungen, links zwei Mädchen.
Interview

„Wichtig ist, dass man miteinander redet, damit man weiß, was andere denken.“

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
Strasse

Querspange Erbach der B 311 freigegeben

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer (Foto: © dpa)
Bundesrat

Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Polizei

Schlag gegen die organisierte Rauschgiftkriminalität

PV-Anlage auf dem Werkstattgebäude des LAD in Esslingen
Denkmalpflege

Neuer Innovationspreis „Denkmal – Energie – Zukunft“ ausgeschrieben

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Prüfung von Advents- und Weihnachtsprodukten

Ein Baufahrzeug hobelt auf der Salierbrücke in Speyer den Asphalt ab. Die Brücke, eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ist wegen Modernisierungsarbeiten für mehr als zwei Jahre gesperrt.
Verkehrsinfrastruktur

Land reagiert bei Brückensicherheit