In Baden-Württemberg haben im Oktober 2016 insgesamt 406 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihren juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen. Das sind so viele wie seit neun Jahren nicht mehr.
Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, sagte: „Die Ausbildung der jungen Juristinnen und Juristen liegt uns besonders am Herzen. Sie sind unsere Volljuristen von morgen. Sie werden die Justiz des Landes mitprägen. Egal ob als Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, im baden-württembergischen Strafvollzug oder in der Verwaltung. Die hohe Zahl zeigt die Attraktivität des Rechtsreferendariats in Baden-Württemberg.“
Landesweit 406 neue Referendarinnen und Referendare eingestellt
Mehr als 406 Referendarinnen und Referendare begannen in Baden-Württemberg zuletzt im Oktober 2007 (damals 419) mit ihrer 24-monatigen praktischen juristischen Ausbildung. Im württembergischen Landesteil, dem Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart, stellte das Land in den vergangenen 14 Jahren lediglich an zwei Terminen (Oktober 2006 und 2003) mehr Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ein als in diesem Jahr (194).
Wolf freute sich in diesem Zusammenhang besonders darüber, dass es wieder gelungen ist, nahezu an jedem Landgericht im Land eine Arbeitsgemeinschaft für Rechtsreferendare einzurichten: „Ich bekenne mich ausdrücklich zur Dezentralität der Justiz in Baden-Württemberg. Umso wichtiger ist es, dass wir auch in der Fläche ausbilden und nicht nur in den Ballungszentren“. Wichtig sei auch, dass im aktuellen Haushaltsentwurf 100 Neustellen für Referendare (zunächst befristet bis 30.06.2019) vorgesehen sind. „Dieser Stellenzuwachs wird uns dabei helfen, künftig keine Bewerber abweisen zu müssen“, so Wolf.
Das Ministerium der Justiz und für Europa hat zuletzt einige Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Attraktivität des Referendariates in Baden-Württemberg unternommen. So werden zahlreiche Zusatzveranstaltungen und ein kostenloser Online-Klausurenkurs angeboten. Darüber hinaus erhalten Referendarinnen und Referendare kostenfreien Zugang zum elektronischen Lernprogramm ELAN-REF. Zudem wurden die Zuweisungsmöglichkeiten für die Wahlstation weiter flexibilisiert.
Ausbildung zum Rechtsreferendar
Die zweijährige Ausbildung der baden-württembergischen Rechtsreferendarinnen und -referendare erfolgt in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Ausbildung wird von den Präsidenten der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart geleitet. Beide Oberlandesgerichte stellen zweimal jährlich Rechtsreferendarinnen und -referendare (jeweils zum 1. April und 1. Oktober) ein. Während des juristischen Vorbereitungsdienstes durchlaufen diese verschiedene Stationen zur Praxisausbildung. Darüber hinaus wird das erforderliche juristische Kernwissen in Lehrveranstaltungen, so genannten Arbeitsgemeinschaften, vermittelt. Diese werden bei den Landgerichten eingerichtet. Diesen Arbeitsgemeinschaften gehören in der Regel zwischen 12 und 25 Rechtsreferendarinnen und -referendare an.