Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat die im Haushaltsentwurf enthaltenen Neustellen für die Justiz begrüßt. Er kündigte an, sofern der Landtag im Haushalt diese Stellen beschließt, die Staatsanwaltschaften im Land mit 40 zusätzlichen Stellen zu stärken. Die Gerichte sollen zunächst 34 neue Stellen für Richterinnen und Richter erhalten.
„Wenn der Landtag im Haushalt diese neuen Stellen schafft, wäre dies auch ein wichtiges Signal für die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz bei Gerichten, Staatsanwaltschaften und im Justizvollzug, die seit Jahren hervorragende Arbeit leisten. In der Justiz ist zu lange zu wenig passiert. Mit den Neustellen werden wir zum ersten Mal seit langem wieder in der Lage sein, die Justiz des Landes in der Fläche zu verstärken. Das ist auch dringend nötig“, sagte Wolf.
Mehr als 160 Neustellen für die baden-württembergische Justiz
Im vom Kabinett beschlossenen Haushaltsentwurf sind für die Justiz insbesondere folgende Stellen enthalten: 74 Neustellen für Richter und Staatsanwälte, 21 Neustellen für Justizwachtmeister und 67 neue Stellen für Justizvollzugsbeamte. „Mehr als 160 Neustellen für die baden-württembergische Justiz sind ein richtiger und notwendiger erster Schritt“, so Wolf.
Im Koalitionsvertrag sei deswegen vereinbart, die Justiz in Baden-Württemberg noch im Laufe dieser Legislaturperiode nach dem vom Personalbedarfsberechnungssystem „PEBB§Y“ errechneten Bedarf auszustatten. „Mit den im Entwurf vorgesehenen Neustellen kommen wir auf unserem Weg einen beträchtlichen Schritt voran“, sagte der Minister der Justiz und für Europa.
„Bei den Staatsanwaltschaften ist der Nachholbedarf besonders groß. Dort werden uns die zusätzlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auch helfen, komplexe Verfahren im Bereich der sogenannten Cyber-Kriminalität und ressourcenintensive Wirtschaftsstrafverfahren zu bewältigen“, erläuterte Wolf.
Auch der baden-württembergische Strafvollzug habe deutlich angestiegene Gefangenenzahlen zu verzeichnen. Insbesondere die erheblich angewachsene Anzahl ausländischer Gefangener und die damit verbundenen Verständigungsprobleme würden die Bediensteten erheblich belasten.
Mit den 67 Neustellen in diesem Bereich sei das Land in der Lage, die weiteren Empfehlungen der Expertenkommission zum Umgang mit psychisch auffälligen Gefangenen umzusetzen. In einer ersten Tranche waren 2015 im Nachtragshaushalt 30 neue Stellen geschaffen worden. Von den 67 nun enthaltenen Neustellen seien unter anderem 47 für den mittleren Vollzugsdienst im Justizvollzug sowie zehn Stellen für den mittleren Werksdienst vorgesehen. Hinzu kämen weitere Stellen für den Ärztlichen und den Psychologischen Dienst sowie für den Bereich der landesweiten Suizidprophylaxe.
Ebenfalls im Entwurf vorgesehen sind 33 Neustellen für Rechtspfleger bei den Grundbuchämtern zur Bewältigung des Mehraufwands im Grundbuchwesen mit so genanntem kw-Vermerk. „Diese kurzfristige Verstärkung bei den Grundbuchämtern brauchen wird ebenso dringend. Dort haben wir einen um 20 Prozent gestiegenen Geschäftsanfall und müssen zugleich die Jahrhundertreform im Grundbuchwesen bewältigen. Die zusätzlichen Stellen sollen helfen, die Verfahren in Grundbuchsachen zu beschleunigen“, sagte Minister Wolf.
Das Ministerium der Justiz und für Europa hat die Konsolidierungsvorgaben für den Haushalt 2017 in Höhe von insgesamt 32,1 Millionen Euro vollumfänglich erbracht.