Der Landesbeirat für Tierschutz befasste sich in der 77. Sitzung unter anderem mit den Themen Katzenkastration sowie Verbesserungen bei der Anbindehaltung von Kühen. Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch dankte zudem Herbert Lawo für seine ehrenamtlichen Leistungen anlässlich seiner Verabschiedung.
„Herbert Lawo war seit 2003 Mitglied des Landesbeirats für Tierschutz und als langjähriger Erster Vorsitzender des Landestierschutzverbandes für die Landesregierung in allen Fragen des Tierschutzes ein wichtiger und hoch geschätzter Ansprechpartner. Er hat sich stets fachlich kompetent für den Tierschutz eingebracht, durchaus auch kritisch, aber immer konstruktiv. Ich danke ihm für seine ehrenamtlichen Leistungen im Tierschutz und wünsche Herrn Lawo alles Gute auf dem weiteren Lebensweg“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch im Nachgang zu jüngsten Sitzung des Landesbeirats für Tierschutz und mit Blick auf die Verabschiedung von Herbert Lawo aus dem Landesbeitrat für Tierschutz.
Kommunale Regelungen zur Katzenkastration
Ein wichtiges Thema der Sitzung war die Kastration freilaufender Katzen. Tierschutzorganisationen weisen seit langem darauf hin, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert fortpflanzen, ihre Jungen schlecht versorgen können, die Welpen verhungern, mit Krankheiten behaftet sind und sehr oft sterben bzw. zuvor noch andere Katzen anstecken. Um diesem Katzenelend entgegenzuwirken, sind gezielte Maßnahmen erforderlich, insbesondere soll die Vermehrung der Tiere unterbunden werden. Bundesweit gibt es immer mehr Kommunen, die zur Regulierung der Katzenpopulation eine Katzenkastrationspflicht eingeführt haben. Viele der Verordnungen wurden auf Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts erlassen, mittels derer Halterinnen und Halter von Katzen mit Freigang verpflichtet werden, ihre Tiere kastrieren zu lassen, andere Verordnungen basieren auf den Möglichkeiten, die das Tierschutzgesetz über § 13b eröffnet. Nach Informationen des Deutschen Tierschutzbundes gibt es bundesweit inzwischen über 600 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen. Die Zuständigkeit für den Erlass einer solchen Verordnung liegt bei der jeweiligen Gemeinde. In Baden-Württemberg hat derzeit noch keine Gemeinde eine derartige Verordnung erlassen.
Der Landestierschutzbeirat bittet deshalb darum, dass das Innenministerium prüfen möge, ob solche Verordnungen auf Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts auch von Gemeinden in Baden-Württemberg erlassen werden können. Der Landesbeirat sieht hier durchaus einen polizei- und ordnungsrechtlichen Ansatz und einen sinnvollen Weg, um das Elend frei lebender Katzen einzudämmen.
Einrichtung von Abkalbeboxen in Anbindehaltungen von Kühen
In Baden Württemberg werden Milchkühe noch in circa einem Drittel der Betriebe angebunden gehalten, teils mit saisonalem Weidegang, teils ohne Auslauf.
Der Landesbeirat für Tierschutz regt als Verbesserungsmaßnahme an, entsprechend einer Empfehlung des Europarats, Kalbinnen und Kühe in der Zeit unmittelbar vor bis nach Abschluss der Geburt mit entsprechender Bewegungsmöglichkeit in geeigneten, eingestreuten Abkalbebereichen unterzubringen. Dies unterstützt nicht nur das angeborene Bedürfnis, sich zur Geburt von der Herde zurückzuziehen und zur Geburt eine bequeme Stellung einzunehmen. Es dient auch einem ungestörten Ablauf der Geburt und der Hygiene für Muttertier und Kalb. Diese Verbesserung kann ohne größere Investitionen umgesetzt werden. Ohnehin würde dies nur einen relativ kleinen Teil der Milchviehhalter betreffen, da die meisten Betriebe bereits spezielle Abkalbebuchten bzw. -bereiche haben. Der Landesbeirat für Tierschutz bittet die Landesregierung, sich dafür einzusetzen, dass im allgemeinen Teil der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ein Verbot des Anbindens von Tieren in der Zeit um die Geburt verankert wird und dass die Betriebe von staatlicher Seite bei der Umstellung unterstützt und begleitet werden.
Landesbeirat für Tierschutz
Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.
Der Beirat besteht aus dem Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden Württemberg