Liquiditätshilfe

Land setzt erhöhte Zuweisungen an Kommunen fort

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Zur Erfüllung ihrer wichtigen Aufgaben brauchen die Kommunen weiter dringend Liquidität. Das Land unterstützt sie dabei nach Kräften. So werden die erhöhten Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs fortgesetzt.

Um die Liquidität der Gemeinden, Städte und Kreise in Baden-Württemberg zu sichern, setzt das Land die erhöhten Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auch im dritten Quartal 2020 fort. Außerdem wird die dritte Teilzahlung auf Mitte Juli vorgezogen, üblicherweise erfolgt sie am 10. September. Das hat die Landesregierung in dieser Woche beschlossen. „Die Auswirkungen der Pandemie auf die finanzielle Situation von Bund, Ländern und Kommunen sind massiv“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. „Unsere Kommunen brauchen weiter dringend Liquidität, um ihre wichtigen Aufgaben vor Ort leisten zu können. Wir unterstützen sie dabei nach Kräften.“

761 Millionen Euro Liquiditätshilfe für Kommunen

Die Zuweisungen des Landes an die Kommunen orientieren sich in der Regel an der aktuellen Steuerschätzung. Nach der Steuerschätzung vom Mai 2020, die einen erheblichen Rückgang der Einnahmen prognostiziert, hätten die Zuweisungen abgesenkt werden müssen. Stattdessen hatte das Land bereits für das erste Halbjahr 2020 den Betrag überwiesen, wie er im Landeshaushalt und damit noch auf Basis der Steuerschätzung vom Oktober 2019 vorgesehen war. Für Januar bis Juni waren das zusätzlich 517 Millionen Euro. Mit der nun beschlossenen erhöhten und vorgezogenen dritten Teilzahlung ergibt sich für die ersten drei Quartale 2020 eine Liquiditätshilfe von insgesamt 761 Millionen Euro für die Kommunen.

In der Akutphase der Corona-Pandemie hatte das Land als rasche und unbürokratische Soforthilfe den Kommunen 200 Millionen Euro ausgezahlt. In Form von Abschlagszahlungen beteiligte es sich damit an den finanziellen Belastungen der Kommunen, wenn sie beispielsweise auf Elternbeiträge und Gebühren für geschlossene Kindertagesstätten, Kindergärten und weitere Betreuungseinrichtungen verzichten. Darüber hinaus wurden kommunalen Kliniken Beatmungsgeräte und Schutzausrüstungen bereitgestellt. Das Land gleicht zudem Einnahmeausfälle im öffentlichen Personennahverkehr sowie Elternanteile für nicht genutzte Schülertickets aus und verdoppelt die Bundesmittel zur Ausstattung von Schulen mit digitalen Endgeräten. All diese Unterstützungsleistungen belaufen sich auf mehr als 580 Millionen Euro.

Einbruch der Steuereinnahmen

Nach der Mai-Steuerschätzung 2020 müssen Gemeinden, Städte und Kreise in Baden-Württemberg gegenüber der Schätzung vom Oktober 2019 in diesem Jahr mit einem Einbruch der Steuereinnahmen um rund 3,6 Milliarden Euro rechnen. Vor allem die Einnahmen aus der Gewerbesteuer fallen demnach deutlich niedriger aus als bislang angenommen – der Prognose zufolge um 1,88 Milliarden Euro. In der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) beraten Landesregierung und kommunale Landesverbände derzeit über Finanzhilfen für die Gemeinden, Städte und Kreise aufgrund der Corona-Pandemie.

Mit rund 40 Prozent stammt der größte Teil der kommunalen Einnahmen aus Steuern. Dazu gehören eigene Steuern wie die Gewerbe- und die Grundsteuer, hinzu kommen Gemeinschaftssteuern wie die Einkommensteuer. Knapp 40 Prozent der Einnahmen fließen als Finanzzuweisungen vor allem nach dem Finanzausgleichsgesetz. Etwa 20 Prozent kommen aus Gebühren und Beiträgen.

Die Finanzzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen in vier Teilzahlungen pro Jahr – grundsätzlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember eines Jahres. In ihrer Höhe richten sie sich in der Regel nach der jeweils aktuellen Steuerschätzung.

Ministerium für Finanzen: Kommunalfinanzen

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