Weinbau

Land federt Kosten zur Wiederbepflanzung von Weinbergen ab

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Ein Weingärtner zeigt in Stuttgart eine Traube der pilzwiderstandsfähigen Weinsorte VB Cal. 1-22 (Bild: © dpa)

Mit höheren Fördersätzen im Programm „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ federt das Land die enormen Kostensteigerungen bei der Wiederbepflanzung von Weinbergen ab. Die Antragsfrist endet zum 31. August 2023.

„Sind die Rebstöcke überaltert, lässt der Ertrag nach und der Krankheitsdruck nimmt zu. Dann müssen die Reben gerodet und neue Reben nachgepflanzt werden. Die Kosten für Arbeit und Material sind beträchtlich und wie bei allen Investitionen gerade in den letzten Jahren deutlich gestiegen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk, am 18. August 2023 zur Erhöhung der Fördersätze im Programm „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ (UuU), nachdem diese durch die Europäische Kommission im August gebilligt wurde.

Das Land unterstützt hier die Winzerinnen und Winzer mit einem Zuschuss gestaffelt nach Hangneigungsklassen über das Programm der Europäischen Union (EU) „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“. Es dient der Unterstützung der Weinbaubetriebe an sich wandelnde Marktbedingungen und der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Weinbaus in Baden-Württemberg. Die Erhöhung der Fördersätze trägt den seit 2022 enormen Kostensteigerungen Rechnung.

Zusätzlicher Zuschuss für pilzwiderstandsfähige Rebsorten

Einen zusätzlichen Zuschuss wird für die Pflanzung pilzwiderstandsfähiger Rebsorten (PIWIS) gewährt, als Anreizkomponente für die Verbesserung der Nachhaltigkeit, da PIWIS weniger Pflanzenschutzmaßnahmen benötigen. Die erhöhten Fördersätze kommen ab 2024 zur Anwendung.

Die Antragsfrist für Förderanträge mit den erhöhten Fördersätzen endet zum 31. August 2023.

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