Damit der notwendige Ausbau der Windkraft in Deutschland auch in den nächsten Jahren stattfinden kann, möchte Baden-Württemberg mit einer Bundesratsinitiative die Ausschreibungsbedingungen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz ändern.
Mit einer Bundesratsinitiative möchte Baden-Württemberg die Ausschreibungsmodalitäten für Windenergieanlagen an Land im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ändern. Dies hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 16. Januar beschlossen.
Ziel der Initiative ist es, im ersten Halbjahr 2018 bereits ausgesetzte Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften auch darüber hinaus, bis Ende 2019, auszusetzen. „Dann müssen alle Bieter, die an den Ausschreibungen in den Jahren 2018 und 2019 teilnehmen wollen, eine Genehmigung für ihr Projekt vorweisen“, sagte Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller.
„In der derzeitigen Ausgestaltung des EEG droht der Ausbau der Windkraft in ganz Deutschland insbesondere in den Jahren 2019/2020 dramatisch einzubrechen“, so Untersteller. Dies sei für die gesamte Windbranche problematisch, betonte der Minister. In Baden-Württemberg seien hiervon neben Projektierern und Firmen, die am Bau von Windenergieanlagen beteiligt sind, vor allem zahlreiche Zulieferunternehmen betroffen. „Mit der von uns beabsichtigten Änderung des EEG erhalten die Windenergie- und Zulieferbranchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen.“
EEG verfehlt gut gemeintes Ziel
Hintergrund der Initiative ist die aktuelle Regelung im EEG, wonach Bürgerenergiegesellschaften ab der dritten Ausschreibungsrunde im Jahr 2018 wieder in den Genuss spezieller Privilegien kommen sollen. Hiermit können sie – anders als zum Beispiel Energieunternehmen – auch bereits ohne vorliegende Genehmigung an der Ausschreibung teilnehmen. Zudem haben sie insgesamt viereinhalb Jahre Zeit, die bezuschlagten Projekte auch tatsächlich umzusetzen. Demgegenüber müssen nicht privilegierte Akteure ihre Anlagen binnen 30 Monaten in Betrieb nehmen.
„In der dritten Ausschreibungsrunde für Windanlagen an Land im Jahr 2017 sind 98 Prozent der Zuschläge an sogenannte Bürgerenergiegesellschaften gegangen. Die Ausnahme wurde somit zur Regel, die auch von vielen Bietern genutzt wurde, die nicht zu den klassischen und schutzwürdigen Bürgerenergiegenossenschaften gehören“, so Umwelt- und Energieminister Untersteller. Leider verfehle das EEG somit das gut gemeinte Ziel, die Akteursvielfalt zu wahren und Bürgerenergiegenossenschaften oder kleinere Energieakteure zu unterstützen.
„Dafür besteht aktuell ein erhebliches Risiko, dass die bezuschlagten Projekte keine Genehmigung erhalten und somit nicht realisiert werden können“, sagte Untersteller weiter. Für die restlichen Projekte entstünde aufgrund der langen Realisierungszeit von viereinhalb Jahren eine längere Zubaulücke mit unerwünschten industriepolitischen Auswirkungen.
„Wir brauchen weiterhin einen stetigen Ausbau der Windkraft in Deutschland, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen“, so Franz Untersteller. „Bis eine neue Bundesregierung die hierfür notwendigen Änderungen des EEG umfassend in Angriff nehmen kann, müssen wir jetzt zumindest die diesem Ziel entgegenstehenden Privilegien im EEG aussetzen.“
Weitere Informationen
Nach Angaben des Windclusters Baden-Württemberg e. V. sind in der Windbranche Baden-Württembergs rund 300 Firmen und Institutionen mit einem Umsatz von circa einer Milliarde Euro pro Jahr tätig. Neben Projektierern und Betreibern sind dies insbesondere Firmen aus der Zuliefererindustrie.
Nach einer aktuellen Studie der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung von 2017 sind im baden-württembergischen Windenergiesektor circa 9.500 Menschen beschäftigt.