Das Wissenschaftsministerium beteiligt sich mit dem Innovationsfonds Kunst am Jubiläumsjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“. Eingereicht werden können kulturelle und künstlerische Projekte.
Das Festjahr „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“, das 2021 bundesweit begangen wird, soll den Bürgerinnen und Bürgern jüdisches Leben in all seinen Facetten nahebringen und das Miteinander der Kulturen und Religionen im Land fördern. Veranstaltungen und Projekte in ganz Baden-Württemberg tragen dazu bei, die jüdische Kultur auf neue Weise kennen zu lernen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst beteiligt sich mit dem Innovationsfonds Kunst: Eingereicht werden können kulturelle und künstlerische Projekte zum Motto des Jubiläumsjahres „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“.
Festjahr zeigt lebendige jüdische Kultur
„Das Festjahr ‚1700 Jahre jüdisches Leben‘ wird uns eine lebendige jüdische Kultur nahebringen und ein anschauliches Bild von jüdischer Religion und Leben vermitteln. Ich freue mich auf die künstlerischen und kulturellen Projekte, die mit Unterstützung unseres Innovationsfonds Kunst realisiert werden“, so Kunstministerin Theresia Bauer. Das Wissenschaftsministerium stellt eine Million Euro für Projekte zwischen 20.000 Euro und 50.000 Euro zur Verfügung. Davon werden Projekte mit Themenbezug zum Festjahr unterstützt. Im Fokus stehen innovative Kunst- und Kulturprojekte, neue Vermittlungsformate, zielgruppenspezifische Angebote und künstlerische Konzepte. Insbesondere werden digitale und hybride Formate gefördert.
Alle Initiativen, Veranstaltungen und Fachtagungen zum Thema „1700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland“ werden in einem Online-Portal des Staatsministeriums in Kooperation der Israelitischen Religionsgemeinschaften aufgeführt.
1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland
Innovationsfonds Kunst
Der Innovationsfonds Kunst hat sich als wichtiges Förderinstrument der Landesregierung in der Kunst- und Kulturlandschaft Baden-Württembergs fest etabliert. Er schafft kreative Spielräume für neue Ausdrucks- und Beteiligungsformen, für spartenübergreifende Ansätze und ungewöhnliche Aufführungsorte in allen Sparten des Kulturbereichs. Seine Stärke liegt darin, Projekte und Aktivitäten zu ermöglichen, die unabhängig vom Alltagsbetrieb Raum für neue Entwicklungen geben.
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen, die gemeinnützige Ziele verfolgen und dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Die Kultureinrichtung muss vor dem 1. Januar 2019 gegründet worden sein und ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
Eine unabhängige Jury begutachtet die Anträge. Die Bekanntgabe der Ergebnisse ist für Ende Februar 2021 geplant. Die Umsetzung der Projekte muss zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2021 erfolgen. Um Fragen zur aktuellen Ausschreibung des Innovationsfonds Kunst 2021 beantworten zu können, wird am 7. Januar 2021 eine Förderberatung per Webex angeboten.