Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha und weitere Jugendministerinnen und -minister der Länder haben die Vorschläge der Bundesjustizministerin zur Ergänzung von Kinderrechten im Grundgesetz kritisiert.
Zu den von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht vorgelegten Formulierungen zur Ergänzung von Kinderrechten im Grundgesetz erklären Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha, die Staatsministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz Anne Spiegel, der Minister für Soziales und Integration des Landes Hessen Kai Klose und Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport der Freien Hansestadt Bremen: „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung erstmalig die Initiative ergreift, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. 30 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention ist das ein richtiges Zeichen.“
Starke Kinder brauchen starke Rechte
Während mittlerweile in allen Landesverfassungen Kinderrechte verankert sind, ist das im Grundgesetz noch nicht der Fall. Demnach bleibt das Grundgesetz hinter dem grundrechtlichen Standard des Artikel 24 Absatz 2 der EU-Grundrechtecharta zurück, der den Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention bereits umgesetzt hat.
Die Jugendministerinnen und -minister erklären: „Die Formulierungsvorschläge des Bundesjustizministeriums bleiben deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Die Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention – das Recht auf Schutz, Förderung und Beteiligung sowie die Orientierung des Staates am Kindeswohl – werden zwar aufgegriffen, aber viel zu schwach ausgestaltet. Starke Kinder brauchen starke Rechte. Aber der Vorschlag der Bundesjustizministerin ist schwach.“
„Bundesjustizministerin Lambrecht hat mit ihren Formulierungen die schwächste Variante von drei Vorschlägen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgegriffen“, ergänzen die Ministerinnen und Minister.
Kritik am Referentenentwurf von Bundesjustizministerin Lambrecht
Die Landesjugendministerinnen und -minister kritisieren vor allem, dass laut dem Referentenentwurf der Bundesjustizministerin das Kindeswohl bei staatlichem Handeln nur „angemessen“ zu berücksichtigen sei und nicht, wie ebenfalls von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen, „wesentlich“ oder „vorrangig“: „Es ist entscheidend, dass das Kindeswohl immer mit Priorität berücksichtigt wird und nicht als eines von vielen Entscheidungskriterien.“
Auch macht es nach Überzeugung der Ressortchefinnen und -chefs einen Unterschied, ob sich die Kindeswohlorientierung bei staatlichem Handeln auf Aspekte beschränke, die das Kind individuell in seinen Rechten betreffen, oder auf alle Belange ausgedehnt werde, die Kinder insgesamt angehen. „Würde es bei der Formulierung der Bundesjustizministerin bleiben, bezieht sich die Kindeswohlorientierung lediglich auf Problemstellungen einzelner Kinder. Das ist uns aber nicht genug“, erklären die Ministerinnen und -minister.
Zudem seien in dem Formulierungsvorschlag die Beteiligungsrechte von Kindern völlig unzureichend: „Bundesjustizministerin Lambrecht beschränkt Teilhaberechte von Kindern auf das rechtliche Gehör und geht damit keinen Millimeter über das hinaus, was im Grundgesetz ohnehin schon festgelegt ist. Wir brauchen stattdessen Beteiligungsrechte bei staatlichen Entscheidungen, die die Rechte von Kindern unmittelbar betreffen“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme.
„Die Vorschläge von Frau Lambrecht werden weder der UN-Kinderrechtskonvention gerecht noch unseren Vorstellungen einer Gesellschaft, die sich am Kindeswohl orientiert und Kindern starke Rechte gibt. Für uns ist der Vorschlag der Bundesjustizministerin nicht zustimmungsfähig. Frau Lambrecht und die Bundesregierung werden das nachbessern müssen, wenn sie eine Mehrheit für eine Änderung des Grundgesetzes bekommen wollen“, resümieren die Jugendministerinnen und -minister.