Der „Punktehandel“ von Verkehrssündern soll zukünftig unter Strafe gestellt werden. Das haben die Justizministerinnen und -minister der Länder beschlossen. Damit folgten sie einem entsprechenden Antrag des baden-württembergischen Justizministers Guido Wolf.
Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder wollen den sogenannten „Punktehandel“ bei Verkehrsverstößen sanktionieren. Bei ihrer 89. Konferenz unterstützten sie geschlossen den dahingehenden Antrag des baden-württembergischen Ministers der Justiz und für Europa, Guido Wolf. Gemeinsam forderten sie Bundesjustizministerin Katarina Barley auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Justizminister Wolf sagte: „Ich freue mich sehr über die geschlossene Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen. Das ist ein guter Tag für die rechtstreuen Verkehrsteilnehmer und die Sicherheit im Straßenverkehr. Der Staat darf sich von Verkehrssündern nicht an der Nase herumführen lassen.“
Gesetzeslücke beim „Punktehandel“ schließen
Nach der Rechtsprechung besteht derzeit eine Gesetzeslücke, weil der „Punktehandel“ in bestimmten Konstellationen nicht sanktioniert werden kann. Beim „Punktehandel“ bieten Unbeteiligte gegen Bezahlung an, einen Verkehrsverstoß und damit die Punkte im Fahreignungsregister („Verkehrssünderdatei“) auf sich zu nehmen. Diesen Machenschaften soll nun ein Riegel vorgeschoben werden.
Einheitliche Obergrenze bei Strafverfahren bei Cannabisprodukten
Ebenfalls auf Antrag von Justizminister Wolf hat sich die Justizministerkonferenz mit breiter Mehrheit für eine einheitliche Obergrenze für die Einstellung von Strafverfahren bei Cannabisprodukten in den Ländern entschieden. Die Ministerinnen und Minister sprachen sich mehrheitlich für eine Obergrenze von sechs Gramm aus. Derzeit wird diese Obergrenze in den Ländern sehr unterschiedlich gezogen. In zwölf Bundesländern, so auch in Baden-Württemberg, liegt diese bei sechs Gramm, in Berlin hingegen bei 15 Gramm. Der Vorstoß von Wolf war in dieser Woche auch auf die Zustimmung der Drogenbeauftragen der Bundesregierung, Marlene Mortler, gestoßen.
Guido Wolf: „Mit dem Beschluss der Justizministerkonferenz in Richtung einer bundeseinheitlichen Obergrenze setzen wir eine Vereinbarung aus unserem Koalitionsvertrag um. Die Vereinheitlichung der Obergrenze wäre überfällig, denn die strafrechtliche Verfolgung der Drogenkriminalität ist zu wichtig, als dass wir uns hier einen rechtlichen Flickenteppich leisten könnten.“
Für Verbot der Vollverschleierung vor Gericht
Zudem sprachen sich die Justizministerinnen und Justizminister für ein Verbot der Vollverschleierung im Gerichtssaal aus. „Wir können es nicht hinnehmen, dass Frauen mit Burka vor Gericht auftreten. Unsere Richterinnen und Richter können beispielsweise die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen nur beurteilen, wenn sie diese vor sich sehen. Mit dem Verbot der Vollverschleierung wollen wir eine klare gesetzliche Regelung dafür schaffen, was eigentlich selbstverständlich ist: Dass man als Prozessbeteiligter vor Gericht sein Gesicht zeigt“, begründete Justizminister Wolf die Entscheidung.
Analyse von DNA-Spurenmaterial auszuweiten
Zudem beschloss die Justizministerkonferenz, die Ministerin der Justiz und für Verbraucherschutz des Bundes zu bitten, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, DNA-Spurenmaterial unbekannter Herkunft auch auf äußerliche Erkennungsmerkmale ihres Verursachers hin zu untersuchen. Guido Wolf: „Ich freue mich, dass wir mit unserem Ziel, die Analyse von DNA-Spurenmaterial auf weitere körperliche Merkmale auszuweiten und damit die Rechtslage an die veränderten technischen Möglichkeiten anzupassen, heute wieder einen Schritt nähergekommen sind. Wir werden jetzt darauf dringen, dass diese Forderung aus Baden-Württemberg im Bund auch zeitnah umgesetzt wird.“