Justizminister Guido Wolf hat in der Haushaltsdebatte des Landtags von Baden-Württemberg die im Haushaltsentwurf 2017 vorgesehene Stärkung der Justiz begrüßt. Nach langen Jahren des Personalmangels sei dies ein erster großer Schritt zur Stärkung der Justiz im Land und damit ein wichtiges Signal für die Durchsetzungskraft unseres Rechtsstaats.
Durch steigende Fallzahlen und immer komplexere Verfahren stünden die Gerichte vor großen Herausforderungen. „Es ist über Jahre hinweg zu wenig in die Justiz investiert worden“, so Wolf. Mit den im Haushaltsentwurf 2017 vorgesehenen zusätzlichen 74 Stellen für Richter und Staatsanwälte würden erstmals seit langem anlassunabhängig neue Stellen für die Justiz in der ganzen Fläche des Landes geschaffen. Dies sei auch notwendig, um mit der vorgesehenen Stärkung der Polizei schrittzuhalten: „Wenn wir mehr Polizisten haben, brauchen wir auch mehr Staatsanwälte und Richter, um die Verfahren abzuschließen und eine schnelle Reaktion des Rechtsstaats zu ermöglichen. Die Sanktionskette darf nicht bei den Staatsanwaltschaften und Gerichten abreißen“, so Wolf.
Zusätzliche Stellen für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzug
Zudem sei die Zahl der Gefangenen im Land zuletzt wieder deutlich auf 7.280 Gefangene angestiegen. Bedenklich stimme auch, dass die Zahl schwieriger Gefangener wegen kultureller Unterschiede und psychischer Auffälligkeiten überproportional gestiegen sei. Dem entspreche, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften verstärkt mit aggressivem und respektlosem Verhalten konfrontiert seien. „Die Verbesserung der Sicherheit in der Justiz und im Strafvollzug wird daher eines der zentralen Themen der kommenden Jahre sein“, so Wolf. Hierzu leisteten die im Haushaltsentwurf 2017 vorgesehenen 67 neuen Stellen für Justizvollzugsbedienstete und die 21 Stellen für Justizwachtmeister einen dringend benötigten Beitrag. Auf die veränderte Gefahrenlage müsse aber auch mit baulichen Maßnahmen reagiert werden. Hierzu Wolf: „Wir müssen die öffentlich zugänglichen Bereiche von den Bürotrakten trennen.“
Mittel für die Einführung der elektronischen Gerichtsakte
Schließlich seien im Haushaltsentwurf Mittel in Höhe von sieben Millionen Euro für die Einführung der elektronischen Akte vorgesehen. Hierzu Wolf: „Die Digitalisierung der Justiz ist die große Chance und Herausforderung der kommenden Jahre. Baden-Württemberg nimmt hier mit der Einführung der vollelektronischen Gerichtsakte eine Vorreiterrolle ein!“
Abschließend betonte Wolf, dass noch in dieser Legislaturperiode weitere erhebliche Investitionen in die Justiz erfolgen müssten: „Es ist das klare Ziel der Landesregierung, die derzeit bei den Richtern und Staatsanwälten fehlenden über 200 Stellen bis zum Ende der Legislaturperiode auszugleichen. Zum Einstieg hierzu sind wir mit dem Haushaltsentwurf 2017 auf einem sehr guten Weg!“