Der Minister der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Guido Wolf, wendet sich gegen die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg, Stefan Brink. Dieser hatte sich gegen eine Ausweitung der Videoüberwachung gewandt, weil sich damit die Sicherheitslage nicht verbessern lasse.
Dazu Justizminister Wolf: „Die Videoüberwachung ist ein unverzichtbares Instrument der Kriminalitätsbekämpfung. Nehmen wir das schreckliche Verbrechen an einer Freiburger Studentin im vergangenen Oktober. Hier wäre der Tatverdächtige wohl noch auf freiem Fuß, wenn man ihn nicht auf Videoaufnahmen identifiziert hätte.“
Weiter fordert Guido Wolf eine Neujustierung im Verhältnis von Datenschutz und Sicherheit: „Wir erleben immer wieder, dass eine effektive Strafverfolgung an datenschutzrechtlichen Bedenken scheitert. Zuletzt haben die Beschränkungen bei der Auswertung sichergestellter DNA-Spuren unsere Ermittlungen im Freiburger Mordfall sehr erschwert. Dafür haben die Menschen zu Recht kein Verständnis. Ich habe daher eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen angestoßen. Das ist aber nur ein erster Schritt. Angesichts der schwierigen Sicherheitslage müssen wir ganz allgemein das Verhältnis von Datenschutz und Sicherheit überdenken. Der Datenschutz darf nicht zulasten der Sicherheit gehen.“