Landtagswahl

Hinweise zu Landtagswahl-Stimmzetteln

Ein Mann wirft seinen Stimmzettel in die Wahlurne. (Bild: Wolfram Kastl / dpa)

Die Landeswahlleiterin weist darauf hin, dass die abgeschnittene Ecke oder das gestanzte Loch im Stimmzettel eine Tasthilfe für blinde und sehbehinderte Menschen ist.

Viele verunsicherte Wähler wenden sich an die Landeswahlleiterin und fragen nach dem Grund für die abgeschnittene Ecke oder das gestanzte Loch im Stimmzettel. „Das ist schnell erklärt: Blinde und sehbehinderte Menschen sollen ohne fremde Hilfe mit einer Stimmzettelschablone wählen können. Damit sie selbst erkennen können, wo bei einem Stimmzettel die Vorderseite und wo oben ist, haben alle Stimmzettel jeweils einheitlich für jeden Wahlkreis am rechten oberen Rand eine Tasthilfe in Form einer abgeschnittenen Ecke oder eines gestanzten Loches. So können Blinde und sehbehinderte Menschen den Stimmzettel ordnungsgemäß in die von den Blindenverbänden zur Verfügung gestellte Stimmzettelschablone einlegen. Das ist die gesetzliche Vorgabe der Landeswahlordnung“, so Landeswahlleiterin Cornelia Nesch.

Die Landeswahlleiterin weist ausdrücklich darauf hin, dass nur auf diesem so amtlich hergestellten Stimmzettel die Stimme abgegeben werden kann und, da alle Stimmzettel im jeweiligen Wahlkreis dieselbe Tasthilfe enthalten, das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt: „Der Stimmzettel ist nicht kaputt und er ist auch nicht extra für eine bestimmte Person so präpariert worden. Allein wegen dieser Tasthilfe ist der Stimmzettel auch nicht ungültig“, so Nesch.

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