Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat die neue Broschüre „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“ veröffentlicht.
Die Festlegung und Abgrenzung von Flächen, die nach den Bestimmungen des Agrarförderrechtes der Europäischen Union (EU) berechtigt sind für die Gewährung von Flächenbeihilfen, hat in den vergangenen Jahren wiederholt zu kontroversen Diskussionen geführt. Vor allem auf extensiven Grünlandstandorten, die aufgrund von Besonderheiten in den Standortgegebenheiten, der Lage oder einer dynamischen Vegetation geprägt sind, kann die Zielsetzung der Grünlandnutzung unter dem Gesichtspunkt der landwirtschaftlichen Förderfähigkeit auf der einen Seite und die Vorstellungen und Ziele aus naturschutzfachlicher Sicht in den Punkten Strukturvielfalt, Artenzusammensetzung und Nutzungsintensität auf der anderen Seite weit auseinanderliegen. Ausgehend von diesen unterschiedlichen Blickwinkeln auf ein und dieselbe Fläche kommt oftmals eine unterschiedliche Bewertung zustande.
Festlegung und Abgrenzung der Förderfläche
Um für alle beteiligten Akteure, vor allem aber für die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von extensiven Grünlandflächen Klarheit zu schaffen und die Kriterien, die zur Festlegung und Abgrenzung der Förderfläche führen, transparent und nachvollziehbar darzulegen, veröffentlicht das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eine neue Handreichung „Extensives Grünland – Beihilfefähigkeit und Abgrenzung der Bruttofläche“. Nur durch ein besseres Verständnis der „Bruttofläche“ und der „Beihilfefähigkeit“ wird eine gemeinsame Basis geschaffen, auf der ein gegenseitiges Zusammenwirken aufbauen kann, um letztendlich den wertvollen Lebensraum „Extensives Grünland“ für die Zukunft zu sichern.
Die Handreichung wurde von einem Team von Fachleuten des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Umweltministeriums, des Regierungspräsidiums Freiburg, der Unteren Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden und der Landschaftserhaltungsverbände erarbeitet. Im Fokus der gemeinsamen Erarbeitung stand vor allem die verständliche Darlegung der folgenden Punkte:
- Nach welchen Kriterien wird eine Grünlandfläche im Rahmen der flächenbezogenen Agrarförderung als beihilfefähig und somit als „Bruttofläche“ eingestuft?
- Welche Faktoren bedeuten einen Ausschluss aus der Beihilfefähigkeit?
- Welches Arteninventar einer Grünlandfläche ist zulässig, um von einer landwirtschaftlichen Fläche mit einer landwirtschaftlichen Nutzung zu sprechen?
Broschüre mit zahlreichen Abbildungen
Zur Verdeutlichung der Sachverhalte und zum besseren Verständnis sind die einzelnen Kapitel anschaulich mit zahlreichen Abbildungen unterlegt. Die Broschüre ergänzt in kompakter Form bereits bestehende Dokumente wie zum Beispiel das Informationsmaterial zum Gemeinsamen Antrag.
Für Interessierte steht dieHandreichung über beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung, zudem ist sie ab Ende August an den Unteren Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden in gedruckter Form erhältlich oder kann dann auch als Publikation über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bezogen werden.