Mit einem ersten Treffen zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden am Dienstag haben die Gespräche über die Finanzbeziehungen von Land und Kommunen in der neuen Legislaturperiode begonnen. „Wir haben uns in der ersten Sitzung einen Überblick über die finanzielle Lage des Landes und der Kommunen verschafft“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann nach dem Treffen.
Das Land muss strukturell bis im Jahr 2020 fast 2,8 Milliarden Euro einsparen, um die Schuldenbremse einzuhalten. „Das schaffen wir als Land nicht alleine“, betonte die Finanzministerin. Beim Einhalten der Schuldenbremse seien alle zusammen gefragt. Deshalb habe Sitzmann die Finanzkommission einberufen.
Nach aktuellem Stand gehen rund 23 Prozent des Haushaltsvolumens 2016 an die Kommunen – das sind 10,7 Milliarden Euro. Darin enthalten ist zum Beispiel der Betriebskostenanteil des Landes für die Kleinkindbetreuung von 68 Prozent. Im vergangenen Jahr haben die Kommunen einen Überschuss von 900 Millionen Euro verbucht. „Den Kommunen im Land geht es gut. Das ist erfreulich. Wir hoffen, dass auch die Kommunen ihren Beitrag an der Konsolidierung des Haushalts leisten“, sagte Sitzmann.
In den folgenden Sitzungen wird es darum gehen, Empfehlungen zur Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen und die Ausgestaltung eines Pakts für Integration abzugeben. „Unser Ziel ist ein Gesamtpaket, mit dem wir alle gut leben können. Ich bin guter Dinge, dass wir uns einigen können“, so Sitzmann.
Neben den grundlegenden Finanzbeziehungen soll auch über die Ausstattung des Kommunalen Investitionsfonds und über einen Vorsorgefonds für Hilfen für Unwettergeschädigte verhandelt werden. Zur Ausstattung des Fonds strebt das Land eine solidarische Finanzierung zwischen Land und Kommunen an.
Die nächste Sitzung der Finanzkommission soll Mitte September stattfinden. Bis dahin werden auf Arbeitsebene die Themen vorbereitet.
Die Gemeinsame Finanzkommission
Die Gemeinsame Finanzkommission gibt es seit 2007. Neben der Finanzministerin, die den Vorsitz übernimmt, gehören Vertreterinnen und Vertreter des Staatsministeriums, des Innenministeriums sowie der Kommunalen Spitzenverbände dem Gremium an. Die paritätisch mit drei staatlichen und drei kommunalen Vertretern besetzte Kommission legt dem Landtag und der Landesregierung Empfehlungen vor.