Gegen den Umsatzsteuerbetrug beim Onlinehandel gehen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder zusammen mit dem Bundesfinanzministerium mit Nachdruck vor.
Auf ihrer Jahrestagung am 19. Mai 2017 in Konstanz unter Vorsitz des hessischen Finanzministers Thomas Schäfer beschlossen sie, zügig Gesetzesänderungen zu erarbeiten, um gängige Steuervermeidungspraktiken beim Onlinehandel einzudämmen.
Damit wollen die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder Steuergerechtigkeit wiederherstellen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen schaffen und damit bislang ausbleibende Einnahmen des Staates generieren. Nach groben Schätzungen bewegen sich die Einnahmedefizite in Deutschland im dreistelligen Millionenbereich.
Steuerbetrug bei Unternehmen aus dem Ausland
Seit vergangenem Jahr sind den Finanzverwaltungen der Länder immer mehr Fälle bekannt geworden, in denen Missbrauch erfolgt. Danach erzielen Unternehmen insbesondere aus Staaten außerhalb der Europäischen Union auf Online-Plattformen vermehrt hohe Umsätze, ohne diese ordnungsgemäß zu versteuern.
Sowohl bei den Einfuhrabgaben (Zölle und Einfuhrumsatzsteuer) als auch bei der Umsatzsteuer, die bei jedem Verkaufsgeschäft an den Endkunden anfällt, werden systematisch Steuern hinterzogen: im ersten Fall durch zu geringe Warenanmeldungen, im zweiten Fall durch fehlende steuerliche Registrierung der Unternehmen bei den Finanzbehörden. Die Kundinnen und Kunden glauben, sie bezahlen die Umsatzsteuer, der Onlinehandel führt diese aber nicht ab.
Konkrete Lösungsansätze
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder benennen in ihrem Beschluss konkrete Lösungsmöglichkeiten, um die Missstände zu beseitigen.
So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese bieten in der Regel die Waren in ihren Online-Shops an und wickeln sämtliche „Fulfillment-Dienstleistungen” für die Verkäufer ab. Sie könnten per Gesetz so in die steuerlichen Pflichten der leistenden Unternehmen einbezogen werden, dass eine Hinterziehung von Umsatzsteuer nicht mehr möglich ist. Dies würde bedeuten, dass die Betreiber der Plattformen selbst für derartige Verkaufsvorgänge die Steuern zu zahlen haben beziehungsweise dazu verpflichtet werden, wichtige Informationen zu ihren Geschäftspartnern gegenüber den Finanzbehörden offenzulegen.
Eine Arbeitsgruppe der Finanzressorts von Bund und Ländern ist beauftragt, bis Herbst 2017 diese Lösungsansätze vertieft zu prüfen und konkrete gesetzliche Änderungen aufzuzeigen. Sollten Änderungen des europäischen Rechts erforderlich werden, so sollen diese durch die Bundesregierung gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode angestoßen werden.