Am Freitag entscheidet der Bunderat über Änderungen bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Aus Sicht von Baden-Württemberg, Hessen und Bayern sind weitere Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung nötig.
Bevor an diesem Freitag im Bundesrat über Änderungen an der nationalen Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschieden wird, haben Finanzministerin Edith Sitzmann, Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback auf notwendige Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung hingewiesen.
Wichtige Forderungen umgesetzt, weitere Nachbesserungen noch nötig
„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung auf unser Drängen reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt hat“, sagten sie: „Denn die Kreditversorgung von Häuslebauern, Käuferinnen und Käufern von Wohneigentum und allen, die ihre Wohnung oder ihr Haus sanieren wollen, ist zuletzt deutlich ins Stocken geraten.“ Grund sei die bisherige nationale Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, die weit über die europäischen Vorgaben hinausgegangen sei. „Um die entstandenen Hindernisse auszuräumen, hat die Bundesregierung auf unsere Forderungen hin bereits einiges auf den Weg gebracht. Es sind aber noch weitere Schritte nötig. Diese wollen wir über Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung erreichen.“
So fordern die Ministerin und die beiden Minister, dass für Anschlussfinanzierungen für auslaufende Kredite bei ein- und demselben Kreditinstitut keine neuerliche Kreditwürdigkeitsprüfung erforderlich ist. „Momentan ist nicht auszuschließen, dass Menschen ihre nach bisherigen Regelungen finanzierten Wohnungen und Häuser wieder verlieren. Das kann nicht sein“, stellte Hessens Finanzminister Dr. Schäfer fest. „Zudem reicht es nicht, die Ausgestaltung der Kreditwürdigkeitsprüfung mit der im Gesetzentwurf des Bundesjustizministers vorgesehenen Verordnung zu regeln, wenn die damit zu erlassenden Leitlinien nicht verbindlich sind und die Verordnung nicht zeitnah ergeht. Wir brauchen dringend Rechtssicherheit.“
Als Erfolg werten Sitzmann, Dr. Schäfer und Prof. Dr. Bausback die Korrekturen der Bundesregierung bei der Kreditvergabe für Renovierung und Bau, bei den sogenannten Immobilienverzehrkrediten und - über die geplante Verordnung - bei den unbestimmten Rechtsbegriffen im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeitsprüfung. Darauf hatten die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern bereits in einer gemeinsamen Initiative gedrängt. „Unsere Initiative wird dazu beitragen, dass ältere Menschen, junge Familien und Selbstständige, deren Einkommen schwankt, wieder auf eine verlässliche Kreditversorgung setzen können“, sagte Ministerin Sitzmann. Justizminister Prof. Dr. Bausback betonte: „Damit haben wir für viele Menschen die Grundlage für eine gute Absicherung für spätere Zeiten wesentlich verbessert. Denn es ist klar: Die selbstgenutzte Wohnimmobilie ist für viele ein zentraler Baustein, wenn es darum geht, für das Alter vorzusorgen.“