Steuern

Vorschriften gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel auf den Weg gebracht

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Ein Gesetzentwurf der Finanzminister der Länder sieht vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für nicht abgeführte Umsatzsteuer derjenigen Händler in Haftung genommen werden können, die über die Marktplätze Umsatzgeschäfte abschließen.

Auf ihrer Jahres-Konferenz in Goslar haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des systematischen Umsatzsteuerbetrugs beim Internethandel auf den Weg gebracht. Die Regelung sieht vor, dass Betreiber von elektronischen Marktplätzen für nicht abgeführte Umsatzsteuer derjenigen Händler in Haftung genommen werden können, die über die Marktplätze Umsatzgeschäfte abschließen. „Mit dieser Haftungsregelung tragen wir zu mehr Steuergerechtigkeit und verbesserten Wettbewerbsbedingungen bei“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett nach der Konferenz in Goslar. Seit der Jahres-Konferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister 2017 in Konstanz hatte Baden-Württemberg das Vorhaben gemeinsam mit Hessen maßgeblich vorangetrieben.

Mit dem Wachstum des Onlinehandels häufen sich auch die Fälle des Umsatzsteuerbetrugs. Es sind vor allem Firmen aus Asien, die in Deutschland steuerlich nicht registriert sind und die Umsatzsteuer aus dem von Kundinnen und Kunden gezahlten Kaufpreis nicht ans Finanzamt abführen. 

Schäden im dreistelligen Millionenbereich durch Online-Umsatzsteuerbetrug

Nach dem Gesetzentwurf müssen Betreiber von elektronischen Marktplätzen sicherstellen, dass alle gewerblichen Händler auf ihrer Plattform auch steuerlich registriert sind. Wird die Umsatzsteuer dennoch nicht abgeführt, müssen die Händler von der Plattform ausgeschlossen werden. Andernfalls werden die Betreiber für die hinterzogene Umsatzsteuer in Haftung genommen. „Nach einem Jahr intensiver Vorbereitungen sind nun die Weichen gestellt, dass die Regelung Anfang 2019 in Kraft treten kann”, sagte Staatssekretärin Splett. 

In Deutschland geht Schätzungen zufolge Umsatzsteuer im dreistelligen Millionenbereich durch nicht registrierte Onlinehändler verloren. Hinzu kommen Wettbewerbsnachteile für alle steuerehrlichen Händlerinnen und Händler. Auch die Europäische Union plant eine EU-weite Regelung ab 2021 gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel, basierend auf einer Änderung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie von Dezember 2017. 

Die Finanzministerinnen und Finanzminister setzten sich in Goslar außerdem mit der Frage der Besteuerung der digitalen Wirtschaft auseinander. Sie waren sich einig, dass es im Bereich der vollständig digitalisierten Geschäftsvorgänge Klärungs- und Handlungsbedarf gibt. Das gelte sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Die Finanzministerkonferenz regte an, die bestehenden steuerlichen Regelungen auf mögliche Änderungen hin zu überprüfen. Dabei müssten Steuergerechtigkeit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle der Maßstab sein.

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