Nach der Entscheidung des Ministerrats, zum 1. Januar 2020 zunächst 13 regionale Polizeipräsidien zu verwirklichen, wird die Umsetzung jetzt vorangetrieben. Im Mittelpunkt stehen der Aufbau der neuen regionalen Polizeipräsidien und die sozialverträgliche Strukturveränderung des Polizeipräsidiums Tuttlingen.
„Nach der Entscheidung des Ministerrats, zum 1. Januar 2020 zunächst 13 regionale Polizeipräsidien zu verwirklichen, wird die Umsetzung jetzt durch die Projektgruppe um Polizeipräsident Ekkehard Falk vorangetrieben“, so Staatssekretär Martin Jäger.
Das Gesamtprojekt untergliedert sich in sechs Querschnitts- und 18 Teilprojekte. Die Querschnittsprojekte bearbeiten allgemeine Themen wie Personal, Liegenschaften und Finanzen. Die Teilprojekte richten sich nach den bestehenden und neuen Polizeipräsidien.
Die einzelnen Teilprojekte sind:
- Teilprojekt 1 (PP Aalen) unter der Leitung von Polizeipräsident Roland Eisele,
- Teilprojekt 2 (PP Freiburg) unter der Leitung von Polizeipräsident Bernhard Rotzinger,
- Teilprojekt 3 (PP Heilbronn) unter der Leitung von Polizeipräsident Hans Becker,
- Teilprojekt 4 (PP Karlsruhe) unter der Leitung von Polizeivizepräsident Franz Semling,
- Teilprojekt 5 (PP Konstanz) unter der Leitung von Polizeivizepräsident Gerold Sigg, der gleichzeitig mit der kommissarischen Leitung des Polizeipräsidiums Konstanz beauftragt wird,
- Teilprojekt 6 (PP Ludwigsburg) unter der Leitung von Polizeipräsident Frank Rebholz,
- Teilprojekt 7 (PP Mannheim) unter der Leitung von Polizeipräsident Thomas Köber,
- Teilprojekt 8 (PP Offenburg) unter der Leitung von Polizeivizepräsident Reinhard Renter,
- Teilprojekt 9 (PP Reutlingen) unter der Leitung von Polizeipräsident Prof. Alexander Pick,
- Teilprojekt 10 (PP Stuttgart) unter der Leitung von Polizeipräsident Franz Lutz,
- Teilprojekt 11 (PP Ulm) unter Leitung von Polizeipräsident Christian Nill,
- Teilprojekt 12 (PP Pforzheim-neu) unter der Leitung von Leitenden Polizeidirektor Wolfgang Tritsch,
- Teilprojekt 13 (PP Ravensburg-neu) unter der Leitung von Polizeivizepräsident Uwe Stürmer,
- Teilprojekt 14 (Auflösung PP Tuttlingen) unter der Leitung von Polizeipräsident Gerhard Regele,
- Teilprojekt 15 (PP Einsatz) unter der Leitung von Polizeivizepräsident Thomas Berger,
- Teilprojekt 16 (Hochschule für Polizei Baden-Württemberg) unter der Leitung des Leiters der Hochschule für Polizei Martin Schatz,
- Teilprojekt 17 (Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei) unter der Leitung von Präsident Udo Vogel,
- Teilprojekt 18 (Landeskriminalamt Baden-Württemberg) unter der Leitung von Präsident Ralf Michelfelder.
Die Leiter der Teilprojekte Pforzheim (12) und Ravensburg (13) werden angesichts des Projektumfangs und der Aufgabenfülle für ein neu aufzubauendes regionales Polizeipräsidium von ihren bisherigen Funktionen entbunden und für die Projektarbeit freigestellt.
„Der Aufbau der regionalen Polizeipräsidien in Pforzheim und in Ravensburg und die sozialverträgliche Umsetzung der Auflösung des Polizeipräsidiums Tuttlingen stehen im Mittelpunkt der Planungen. Wir streben dabei einen guten und fairen Ausgleich zwischen dienstlichen Erfordernissen und persönlichen Interessen der von der Reform betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Staatsekretär Jäger.
Zur Steuerung der Projektarbeit wird ein Lenkungsausschuss unter Leitung von Staatssekretär Jäger eingerichtet. Dieser besteht aus einer Steuerungsgruppe und einem Beirat. Die Steuerungsgruppe setzt sich aus Vertretern des Staats- und Finanzministeriums, dem Landespolizeipräsidenten und dem Inspekteur der Polizei zusammen. „Es ist mir wichtig, dass im Beirat die Kommunalen Spitzenverbände, der Vorsitzende des Hauptpersonalrats der Polizei, die Vorsitzenden der Personalräte der betroffenen regionalen Polizeipräsidien Konstanz, Tuttlingen, Karlsruhe und Reutlingen sowie die Beauftragte für Chancengleichheit und die Schwerbehindertenvertretung beteiligt sind“, betonte Staatsekretär Martin Jäger. Der Lenkungsausschuss wird sich am 15. November 2017 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenfinden. Ziel ist es, im April 2018 dem Ministerrat die Eckpunkte des künftigen Aufbaus und Aussagen zu Standorten, Unterbringung und Finanzierungsfragen vorzulegen