Die Landesregierung hat sich nach umfassender Überprüfung dazu entschieden, für den Bau der neuen Justizvollzugsanstalt in Rottweil von einer aller Voraussicht nach nicht umsetzbaren Einbeziehung der von der Stadt Rottweil angebotenen Erweiterungsfläche im südlich angrenzenden Wald abzusehen. Es verbleibt damit bei der bisherigen Fläche im Esch, die auch dem Bürgerentscheid zugrunde lag. Das hat der Ministerialdirektor im Ministerium der Justiz und für Europa, Elmar Steinbacher, Oberbürgermeister Ralf Broß mitgeteilt.
Der Gemeinderat der Stadt Rottweil hatte mit Beschluss vom 20. Januar 2016 dem Land das südlich des bisherigen Plangebiets liegende städtische Waldgrundstück zur möglichen Erweiterung des Plangebiets angeboten.
Im Interesse einer möglichst landschaftsverträglichen Einbettung der geplanten Anstalt in das Gelände hat das Land den Prüfauftrag angenommen und umfangreiche Untersuchungen zu einer südlichen Erweiterung des Plangebiets beauftragt.
Umfassende Begutachtung einer möglichen Erweiterung
Diese vom Land im Februar 2016 angestoßene umfassende Begutachtung der möglichen Erweiterungsfläche sowie weitere Prüfaufträge sind nun abgeschlossen. Damit liegen nun – wie angekündigt – sämtliche Untersuchungsergebnisse vor. Diese wurden auch der Stadt Rottweil zur Verfügung gestellt und sind auf dem Beteiligungsportal eingestellt.
Das Amt Konstanz vom Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg hat für das Land die mögliche Erweiterungsfläche begutachtet und die notwendigen geologischen, faunistischen, floristischen und archäologischen Untersuchungen in Auftrag gegeben.
Ferner wurde vor einem förmlichen Bauleitplanverfahren und außerhalb eines förmlichen Waldumwandlungsantrags die Alternativenprüfung zur Waldumwandlung ausgearbeitet und der Körperschaftsforstdirektion des Regierungspräsidiums Freiburg zur Beurteilung vorgelegt. Weiterhin wurde untersucht, ob eine verkehrstechnische Anbindung der Anstalt über die B 27 erfolgen kann.
Aus den eingeholten Gutachten ergibt sich, dass aus geologischer Sicht eine Bebauung des Waldes grundsätzlich möglich ist. Auch stehen Belange des Natur- und Artenschutzes einer Waldbebauung nicht generell entgegen. Die Herstellung der Bebaubarkeit und die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen wären allerdings mit einem erheblichen Aufwand verbunden.
In Bezug auf die Verkehrsanbindung der geplanten Justizvollzugsanstalt an die B27 nach Süden kam das zuständige Regierungspräsidium zu dem Ergebnis, dass ein zusätzlich erforderlicher Verkehrsknoten den Verkehr unnötig einschränke und ein dortiger Anschluss insgesamt kritisch zu beurteilen sei. Im Ergebnis wird daher die weitere Planung einen Anschluss der Anstalt über die bestehende Zufahrt von der L 424 vorsehen.
Die Körperschaftsforstdirektion Freiburg hat sich – und dies war für die Landesregierung insbesondere wesentlich – eindeutig ablehnend zur Erweiterung des Plangebiets geäußert. Die im Rahmen des Vorabprüfverfahrens vorgenommene forstwirtschaftliche Abwägung habe ergeben, dass es aufgrund des bisherigen Standortsuchlaufs Alternativen zur Waldumwandlung gebe, die in die Prüfung einzubeziehen seien. Bevor ein Antrag auf Waldumwandlung genehmigt werden kann, müssten die Alternativstandorte hinsichtlich der Belange Bebaubarkeit, Bodenschutz, Naturschutz, Verkehrsanbindung, Landschaft, Erholung sowie vollzuglicher Belange miteinander verglichen werden. Im Ergebnis würde die Bebauung des südlich des bisherigen Plangebietes gelegenen Waldes großflächige, dauerhafte Eingriffe und erhebliche Auswirkungen auf die Schutz- und Erholungsfunktion der betroffenen Waldflächen bedeuten. Mit dem im bisherigen Auswahlverfahren gefundenen Standort am Esch, der auch Gegenstand des Bürgerentscheids war, steht aus Sicht der Körperschaftsforstdirektion Freiburg jedoch ein geeigneter und in einer vergleichenden Gesamtbetrachtung günstigerer Standort zur Verfügung. Die Körperschaftsforstbehörde konnte daher die Erteilung einer Umwandlungserklärung im Rahmen des Bauleitverfahrens nicht in Aussicht stellen.
Elmar Steinbacher, Ministerialdirektor im Ministerium der Justiz und für Europa, dazu: „Vor diesem Hintergrund hat das Land entschieden, von einer aller Voraussicht nach nicht umsetzbaren Planung unter Einbeziehung der angebotenen Erweiterungsfläche Abstand zu nehmen. Ich bin überzeugt, dass wir mit dem bisherigen Plangebiet aus dem Suchlaufverfahren einen hervorragend geeigneten Standort in Rottweil für die neue Justizvollzugsanstalt im südlichen Landesteil gefunden haben.“
Steinbacher informierte den Rottweiler Oberbürgermeister überdies darüber, dass landesweit die Durchschnittsbelegung der Justizvollzugsanstalten seit Dezember 2015 um über 500 Gefangene angestiegen sei. Daher sei es dringend notwendig, weitere Haftplätze zu schaffen. Der ursprünglich gesteckte Rahmen von 400 bis 500 zu schaffenden Haftplätzen müsse daher ausgeschöpft werden und nach derzeitigem Stand mit einer Belegung von 500 Haftplätzen weitergeplant werden.
Auf Basis der oben genannten Entscheidungen werde das Land nun den Architektenwettbewerb ausarbeiten und ausloben.
Beteiligungsportal: Bau einer neuen Justizvollzugsanstalt in Rottweil