Die Vogelgrippe breitet sich in Baden-Württemberg aus. Erstmals sind auch Fälle außerhalb des Bodenseegebiets aufgetreten. Minister Peter Hauk hält die Geflügelhalter erneut dringend an, die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten.
Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilt, wurde ein erster Fall von Vogelgrippe H5N8 im Landkreis Emmendingen bestätigt. Bei dem toten Tier handelt es sich um eine Reiherente, die in Weisweil gefunden wurde. Durch die von Minister Hauk im November angeordnete landesweite Stallpflicht und die strengen Biosicherheitsmaßnahmen sind vor Ort bereits alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet.
In Krauchenwies (Landkreis Sigmaringen) wurde eine tote Reiherente gefunden, bei der Verdacht auf H5N8 durch das Referenzlabor auf der Insel Riems ebenfalls bestätigt wurde. Damit haben wir in Baden-Württemberg zwei bestätigte H5N8 Fälle außerhalb der Bodenseeregion.
Nach wie vor sind in Baden-Württemberg keine Fälle von H5N8 bei Nutzgeflügel zu verzeichnen.
„Unsere Entscheidung, landesweit aufzustallen, ist richtig und notwendig. Ich halte die Geflügelhalter deshalb erneut dringend an, die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Wir müssen alles dafür tun, um ein Übergreifen der Krankheit von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände zu verhindern. Das aktuelle Geschehen zeigt, dass sich die Vogelgrippe nach wie vor weiter ausbreitet und wir nun auch außerhalb des Bodenseegebiets damit zu tun haben“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe