Das Verkehrsministerium hat beim Bund erheblichen Ausbau- und Sanierungsbedarf im Schienennetz angemeldet. Es werden weitere 20 Maßnahmen für das Bundesprogramm vorgeschlagen. Das Land unterstützt die Initiative zur Verbesserung des Schienenverkehrs mit Nachdruck.
Das Land Baden-Württemberg hat dem Bund weitere 20 Vorhaben zur Aufnahme in das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) vorgeschlagen. Mit diesem Programm fördert der Bund Sanierungs- und Ausbauprojekte im Schienenpersonennahverkehr: von der Elektrifizierung über Streckensanierung bis zu zweigleisigem Ausbau. Die geschätzten Gesamtkosten aller Vorhaben belaufen sich auf rund 7,3 Milliarden Euro.
Mit der Novellierung des GVFG zum 1. Januar 2020 wurden neben dem bereits bestehenden Fördertatbestand „Bau- oder Ausbau von Verkehrswegen“ fünf neue Fördertatbestände eingeführt. Verkehrsminister Winfried Hermann unterstreicht: „Gut ein Jahr nach Einführung der neuen Fördertatbestände bestätigt sich, dass das Interesse an diesen Neuerungen bei den Vorhabenträgern im Land sehr hoch ist. Wichtig ist nun, dass wir dem Bund frühzeitig anzeigen, welcher Bedarf im Land besteht.“
Land meldet 20 Vorhaben für das Bundesprogramm an
Unter den 20 Neumeldungen befinden sich allein neun Vorschläge zum Fördertatbestand „Grunderneuerung von Verkehrswegen“, vier Vorschläge zum barrierefreien Ausbau von Haltestellen, zwei Kapazitätserhöhungen der Verkehrsinfrastruktur, eine Elektrifizierung und eine Reaktivierung.
Diese Vorhaben befinden sich aktuell noch in einem frühen Planungsstadium, die Vorhabenträger könnten bei entsprechender Planungstiefe später einen endgültigen Antrag auf Förderung nach dem GVFG stellen.
Verkehrsminister Winfried Hermann: „Die vielen neuen Vorschläge für das GVFG-Bundesprogramm zeigen sehr deutlich, dass die vom Land geforderte Erweiterung des GVFG überfällig war. Für die hohe Zahl an neuen Vorschlägen und Planungen im Land hat sicher auch die Erhöhung der Fördersätze beim Bund geführt, die das Land ebenfalls mit einer attraktiven Förderung unterstützt. Wir als Land geben diese 20 Vorschläge gerne an den Bund weiter. Dadurch wird die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Baden-Württemberg und der voraussichtlich hohe Förderbedarf auch auf Bundesebene frühzeitig sichtbar. So treiben wir die Verkehrswende im Land voran.“
Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen:
- Freiburger Verkehrs AG:
- Maßnahmen zur Grunderneuerung
- Maßnahmen zur Grunderneuerung
- Albtal-Verkehrs-Gesellschaft/Verkehrsbetriebe Karlsruhe:
- Maßnahmen zur Grunderneuerung
- Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung der Verkehrsinfrastruktur
- Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau
- Reaktivierung
- Rhein-Neckar-Verkehr
- Maßnahmen zur Grunderneuerung
- Maßnahmen zur Grunderneuerung
- Stadtwerke Ulm
- Neu- und Ausbau einer Stadtbahnlinie
- Neu- und Ausbau einer Stadtbahnlinie
- SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG
- Maßnahmen zur Grunderneuerung
- Neu- und Ausbaumaßnahme
- Regio-S-Bahn Donau-Iller
- Neu- und Ausbaumaßnahme (insbesondere Brenz-, Illertal- und Donautalbahn)
- Elektrifizierung (insbesondere Brenz- und Illertalbahn)
- Anmeldung gemeinsam mit dem Freistaat Bayern
- Rems- und Obere Jagstbahn
- Neu- und Ausbau im Korridor Stuttgart – Aalen – Crailsheim (– Nürnberg)
GVFG-Bundesprogramm
Das Bundesprogramm wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gemäß § 6 Abs. 1 GVFG erstellt und teilt sich in die folgenden Kategorien:
- Kategorie „a“: Auf der Grundlage eines geprüften Finanzierungsantrages endgültig in das Programm aufgenommen.
- Kategorie „b“: Auf der Grundlage eines Rahmenantrages vorläufig in das Programm aufgenommen.
- Kategorie „c“: Aufgrund einer Anmeldung und vorbehaltlich der Vorlage von Unterlagen nach § 6 Abs. 3 GVFG bedingt in das Programm aufgenommen. Unter diese Kategorie fallen auch angekündigte Mehr- oder Minderkosten.