Baden-Württemberg führt eine jährliche Vermögensrechnung ein. Damit bringen wir mehr Transparenz in die Haushaltspolitk. Dabei unterscheidet die Rechnung zwischen aktivem Vermögen wie Straßen, Grundstücke und Gebäuden und passiven Vermögen wie Rückstellungen des Landes, etwa für die Pensionsverpflichtungen.
Um die Haushaltspolitik des Landes zusätzlich transparent zu machen, wird es künftig jährlich eine Vermögensrechnung geben. Darin werden Vermögen und Schulden des Landes umfassend dargestellt. Über die Eröffnungsvermögensrechnung zum Stichtag 1. Januar 2017 hat die Landesregierung in dieser Woche beraten. Sie ist die Grundlage für die künftigen Vermögensrechnungen, enthält allerdings noch nicht alle Positionen.
„Unsere Leitlinie ist eine nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik“, sagte die Ministerin. „Dafür wollen wir offen darlegen, welches Vermögen das Land hat, wie hoch die Schulden sind und welche Verpflichtungen für die Zukunft bestehen.“ Sie kündigte an, dass die vollständigen Vermögensrechnungen regelmäßig dem Landtag vorgelegt, dem Haushaltsplan beigefügt und öffentlich gemacht würden. Sitzmann stellte fest: „Der Vergleich künftiger Vermögensrechnungen wird uns zeigen, wie sich zusätzlich zur reinen Schuldenbetrachtung das Vermögen des Landes entwickelt. Wir haben damit ein weiteres, gutes Instrument, um finanzpolitisch nachhaltiges Handeln nachvollziehen zu können.“
Vermögensrechnung zeigt Effekte von Investitionen auf
Als Beispiel nannte sie die im Doppelhaushalt 2018/2019 vorgesehenen zusätzlichen Investitionen in den Abbau des Sanierungsstaus. „An den folgenden Vermögensrechnungen werden wir zumindest teilweise ablesen können, inwiefern sich unsere Investitionen auszahlen“, erklärte die Ministerin. Zwar werde nicht alles erkennbar sein. Beispielsweise schlage sich der Austausch von Fenstern zur energetischen Sanierung nicht im bilanziellen Wert des Anlagevermögens nieder. Doch der investive Teil der für den Erhalt von Liegenschaften und Infrastruktur eingeplanten 1,25 Milliarden Euro sowie der 400 Millionen Euro, die für die Sanierung der Uniklinika vorgesehen sind, sei darstellbar.
Die Vermögensrechnung schafft darüber hinaus mit dem Ausweis von bilanziellen Rückstellungen Transparenz. Sie zeigen, welche Verpflichtungen das Land künftig hat, und sind nicht zu verwechseln mit Rücklagen. So sind zum Beispiel die bis zum Stichtag entstandenen Ansprüche auf Versorgung und Beihilfe aller aktiven Beamtinnen und Beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger Teil der Vermögensrechnung.
Bislang gab es dazu lediglich Schätzungen. Nun wurde die Höhe dieser Ansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der Betrag beläuft sich auf rund 170 Milliarden Euro, was im Vergleich mit anderen Ländern und dem Bund nicht überrascht. „Das macht einmal mehr deutlich, wie wichtig die Vorsorge für diese Verpflichtungen ist“, sagte Sitzmann. „Wenn wir jetzt Geld dafür zurücklegen, erhalten wir nachfolgenden Generationen finanzielle Spielräume.“
Um die Versorgungsausgaben generationengerecht zu gestalten, bildet das Land seit Jahren Rücklagen für die Versorgung. Auch diese finden sich in der Vermögensrechnung wieder, sie erhöhen den Aktivbestand. Zum Ende 2017 betrugen die Rücklagen für die Versorgung insgesamt 6,5 Milliarden Euro. Momentan werden für alle neu eingestellten Beamtinnen und Beamte monatlich 500 Euro in einen Versorgungsfonds abgeführt. Es ist vorgesehen, dass dieser Betrag ab dem Jahr 2020 auf 750 Euro erhöht wird. Für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte auf einer neu geschaffenen Stelle soll der Betrag auf 1.000 Euro steigen.
Kamerales Haushalts- und Rechnungswesen
Für das Land Baden-Württemberg gilt das an Einnahmen und Ausgaben orientierte kamerale Haushalts- und Rechnungswesen. Nach der Landeshaushaltsordnung wird dem Staatshaushaltsplan eine Vermögensübersicht als Anlage beigefügt. Veränderungen des Vermögens und der Schulden sowie künftige Verpflichtungen werden grundsätzlich nicht dargestellt. Die Vermögensrechnungen mit einem umfassenderen Überblick über Vermögen und Schulden ergänzen somit das kamerale Haushaltssystem des Landes.
Grundlage für die Vermögensrechnungen des Landes sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlicher Haushalte.
Auf der Aktiv-Seite der Eröffnungsvermögensrechnung finden sich beispielsweise Sachanlagen wie Grundstücke und rund 7.800 Gebäude im Landesbesitz. Sie haben einen Wert von insgesamt 14,56 Milliarden Euro. Beim Infrastrukturvermögen wurden etwa die rund 9.400 Kilometer Straßen, die Fahrbahnen, Brücken und Tunnel bewertet (13,41 Milliarden Euro).
Auf der Passiv-Seite stehen die Verpflichtungen des Landes. Dazu gehören neben den Verbindlichkeiten zum Beispiel auch die bilanziellen Rückstellungen für Pensionen und Beihilfeleistungen für die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger (170 Milliarden Euro) und die Rückstellungen für zu erwartende Steuerrückerstattungen (6,3 Milliarden Euro).
Die Eröffnungsvermögensrechnung hat eine Summe von 228,87 Milliarden Euro. Stellt man die Passiva den Aktiva gegenüber, bleibt ein negatives Saldo von 158,67 Milliarden Euro. Das unterscheidet die Vermögensrechnung des Landes deutlich von Bilanzen, wie sie Unternehmen erstellen. Für ein Flächenland wie Baden-Württemberg ist die Konstellation aber typisch.
Denn die handelsrechtlichen Grundsätze sehen vor, dass einerseits ungewisse künftige Verpflichtungen wie die Versorgungsansprüche in der Vermögensrechnung abgebildet werden müssen. Künftige Steuereinnahmen hingegen werden nicht erfasst. Ebenso wenig sind staatliche Leistungen zum Beispiel in Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie innere Sicherheit in der Vermögensrechnung dargestellt.