Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback stellt an diesem Freitag im Bundesrat seinen Entschließungsantrag „Freies Gesicht im rechtsstaatlichen Verfahren“ zur Abstimmung, den sein baden-württembergischer Amtskollege Guido Wolf nachdrücklich unterstützt.
„Verfahrensbeteiligte dürfen ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken - weder mit Burka und Niqab noch auf sonstige Weise! Die Bundesregierung muss hier zügig für Rechtssicherheit sorgen und eine klare gesetzliche Regelung auf den Weg bringen“, so die Minister.
Bausback erläutert: „Burka und Niqab widersprechen nicht nur diametral unserem Verständnis von der Gleichberechtigung von Mann und Frau und von offener Kommunikation - vor Gericht erschweren sie maximal die Ermittlung der Wahrheit und die Durchsetzung von materieller Gerechtigkeit.“ Ohne einer Zeugin ins Gesicht sehen zu können, sei es den Gerichten regelmäßig nicht möglich, ihre Aussagen umfassend zu würdigen, geschweige denn ihre Identität eindeutig zu klären. „Auf die Wahrheit können wir aber in unserem Rechtsstaat nicht verzichten. Sie ist wesentlich für die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen in der Bevölkerung! Ich freue mich, dass Baden-Württemberg unserem Entschließungsantrag zustimmen wird“, so Bausback.
Der baden-württembergische Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagt: „Ich finde es richtig und wichtig, dass wir uns als Landesregierung auf meinen Vorschlag hin geeinigt haben, dem Antrag Bayerns zum freien Gesicht im rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren zuzustimmen. Vollverschleierungen sind für mich befremdlich und verstoßen darüber hinaus in eklatanter Weise gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Gerade im gerichtlichen Verfahren hat die Vollverschleierung keinen Platz. Eine Beweisaufnahme im Strafprozess mit einer vollverschleierten Frau halte ich für nicht machbar. Auch muss man die Verfahrensbeteiligten zweifelsfrei identifizieren können. Eine Vollverschleierung macht das unmöglich. Umso erfreulicher ist es, dass Bayern und Baden-Württemberg gemeinsam Druck machen, um in Gerichtsverfahren Vollverschleierungen unmissverständlich zu verbieten.“
Weitere Informationen
Nach aktueller Gesetzeslage fehlen spezifische Regelungen, ob Verfahrensbeteiligte ihr Gesicht verdecken dürfen und wie in entsprechenden Fällen zu verfahren ist. Das Gericht muss im Einzelfall eine Ermessensentscheidung treffen, ob es die Abnahme einer Gesichtsverdeckung anordnet und gegebenenfalls mit Ordnungsmitteln erzwingt, oder nicht.