In den kommenden Jahren werden in der Finanzverwaltung des Landes, unter anderem durch Pensionierungen, zahlreiche Führungspositionen frei. Das Land lockt mit Jobsicherheit, einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie einem breiten Spektrum möglicher Aufgaben. Die Finanzverwaltung sucht hauptsächlich Juristinnen und Juristen.
Mit einer Einstellungsoffensive will das Land offene Stellen in der Finanzverwaltung besetzen. Bis Ende 2020 geht es alleine im höheren Dienst um über 100 leitende Dienstposten. Die hohe Zahl entsteht unter anderem durch zunehmende Altersabgänge. Deshalb sollen künftig jährlich über 30 Führungskräfte neu eingestellt werden. Schon heute sind knapp 40 Stellen frei. Die Finanzverwaltung sucht verstärkt Juristinnen und Juristen.
„Diese freien Stellen sind eine große Chance für Juristinnen und Juristen, um in der Finanzverwaltung Karriere zu machen“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett. Eine neue Werbekampagne soll künftigen Führungskräften die Vorzüge der Karriere im höheren Dienst der Finanzverwaltung aufzeigen und helfen, die steigenden altersbedingten Abgänge der kommenden Jahre auszugleichen.
„Mit der Kampagne zeigen wir, dass wir uns vor Unternehmen als Arbeitgeber nicht verstecken müssen: Mit unerreichter Jobsicherheit, einer guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einem breiten Spektrum möglicher Aufgaben haben wir richtig gute Argumente“, so Splett. Auf die Juristinnen und Juristen warten in der Finanzverwaltung vielfältige Funktionen mit Führungs- und Personalverantwortung sowie Beamtenstatus ab dem ersten Tag.
Üblicherweise arbeiten Juristinnen und Juristen im Finanzressort in einem der 65 Finanzämter, zum Beispiel als Sachgebietsleiterinnen oder -leiter in der Be-triebsprüfung oder der Steuerfahndung. Auch die Oberfinanzdirektion als Aufsichtsbehörde oder gar das Finanzministerium sind mögliche Stationen. Nach mehrjähriger Berufspraxis ist sogar ein Richteramt am Finanzgericht möglich.
Arbeiten in der Finanzverwaltung
Die dezentrale Steuerverwaltung Baden-Württembergs bietet die Möglichkeit, landesweit im höheren Dienst zu arbeiten. Berufserfahrung und steuerrechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Unmittelbar nach der Einstellung beginnt eine einjährige Einweisung bei vollem Gehalt. Drei Lehrgänge an der Bundesfinanzakademie vermitteln den künftigen Führungskräften während des sogenannten Einweisungsjahres alle notwendigen steuerrechtlichen Kenntnisse und die wichtigsten Aspekte der Personalführung. Zum Abschluss leiten die Nachwuchsführungskräfte in Eigenverantwortung über drei Monate hinweg ein Sachgebiet in einem der Finanzämter des Landes und werden dabei von einer Mentorin oder einem Mentor unterstützt.