Mit dem Förderprogramm DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder die Digitalisierung an Schulen vorantreiben und so den Erwerb von digitalen Kompetenzen nachhaltig verbessern. Am 7. September tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift für Baden-Württemberg in Kraft. In den kommenden Jahren werden dem Land dafür rund 650 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Es kann losgehen. Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums für die Umsetzung des DigitalPakt Schule in Baden-Württemberg wird im Amtsblatt des Kultusministeriums (Kultus und Unterricht) am 6. September 2019 veröffentlicht. Damit tritt sie einen Tag später in Kraft. Mit dem Förderprogramm wollen Bund und Länder die Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur an Schulen stärken und so die Grundlagen zum Erwerb von digitalen Kompetenzen nachhaltig verbessern. Insgesamt fünf Milliarden Euro stellt der Bund dafür in den kommenden Jahren zur Verfügung, von denen etwa 650 Millionen Euro nach Baden-Württemberg fließen.
„Ich freue mich sehr, dass wir für Baden-Württemberg einen Haken hinter die Vorbereitung dieses wichtigen Vorhabens gesetzt haben, das unsere Schulen bei der Digitalisierung in den nächsten Jahren einen großen Schritt voranbringen wird“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. Über den DigitalPakt Schule werden insbesondere Investitionen in den Aufbau oder die Verbesserung digitaler Infrastrukturen von Schulen gefördert. Beispiele sind die digitale Vernetzung und Verkabelung im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände oder die Einrichtung von WLAN. Auch digitale Endgeräte wie interaktive Tafeln und – unter bestimmten Voraussetzungen – mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets) sind förderfähig.
Digitale Technik nur in Verbindung mit guten pädagogischen Konzepten
Um eine Verteilung der Fördergelder nach dem „Windhundprinzip“ zu vermeiden, wurden in Baden-Württemberg Budgets auf Basis der Schülerzahlen gebildet, die den Schulträgern bis 30. April 2022 reserviert zur Verfügung stehen. „Mir war es wichtig, dass die Schulträger von Beginn an Planungssicherheit haben und unsere Schulen genügend Zeit bekommen, ihren Weg in die digitale Zukunft gründlich zu planen“, erläutert Eisenmann und fügt an: „Klar ist, dass digitale Technik nur in Verbindung mit guten pädagogischen Konzepten einen Mehrwert in der Schule bringt und nicht einfach angeschafft werden soll, nur weil gerade Fördergelder fließen. Denn nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch pädagogisch sinnvoll.“ Mit dem Förderantrag muss von jeder Schule deshalb unter anderem auch ein Medienentwicklungsplan inklusive einer Fortbildungsplanung für die Lehrkräfte vorgelegt werden. Zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer hat das Kultusministerium bereits eine Qualifizierungsoffensive mit einem Volumen von fünf Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das Landesmedienzentrum sowie die Medienzentren im Land unterstützen und beraten die Schulen bei der Erstellung der Medienentwicklungspläne. Zur Orientierung für die Schulen hat das Kultusministerium unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände zudem die bisherigen Multimediaempfehlungen aktualisiert, die zeitnah unter der neuen Bezeichnung „Digitalisierungshinweise für Schulen“ veröffentlicht werden.
Die Prüfung und Abwicklung der Förderanträge übernimmt die L-Bank, bei der die Anträge ab dem 1. Oktober 2019 direkt eingereicht werden können. Schulen und Schulträger können aber bereits jetzt mit ihren Investitionen starten, da der vorzeitige Maßnahmenbeginn ab dem 17. Mai 2019, dem Inkrafttreten der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, zugelassen wird.