Aus Sicht von Verkehrsminister Winfried Hermann muss die Verkehrssicherheit bei der Debatte über die Novelle der Straßenverkehrsordnung weiterhin im Vordergrund stehen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 18. September 2020, über die Anträge beraten und abgestimmt, wie mit dem vom Bundesverkehrsministerium verursachten Formfehler in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Frühjahr umzugehen ist. Dieser Formfehler führt zur Nichtigkeit der Bußgeldkatalog-Verordnung und somit zu Unsicherheiten, welche Sanktionen im Straßenverkehr derzeit gültig sind.
Mehr Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger
Die Landesverkehrsminister der CDU/CSU, FDP und SPD sind mit ihrem Versuch gescheitert, im Zuge der notwendigen Korrektur des Formfehlers auch die erst im Frühjahr beschlossenen verschärften Sanktionen für Raser wieder abzumildern. Dieser Vorschlag fand im Bundesrat keine Mehrheit und scheiterte am Widerstand der grün-mitregierten Länder. Die Verkehrsminister der GRÜNEN haben vorgeschlagen, lediglich den Formfehler zu korrigieren und den Bußgeldkatalog rechtsfehlerfrei und inhaltsgleich erneut zu erlassen. Auch dieser Vorschlag fand keine Mehrheit.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Die ursprüngliche StVO sollte mehr Sicherheit für Verkehrsteilnehmer auf dem Rad und zu Fuß sicherstellen. An diesem Ziel halten wir fest.“ Unter anderem hatte neue Bußgeldkatalog vorgesehen, für zu schnell fahrende PKW bei einem erstmaligen Verstoß einer Überschreitung des Tempolimits innerorts von 21 Kilometer pro Stunde (km/h) und außerorts um 26 km/h ein einmonatiges Fahrverbot zu verhängen. Diese Regelung wollten die Landesverkehrsminister der CDU/CSU, FDP und SPD nur noch in Ausnahmefällen gelten lassen.
Bundesverkehrsministerium: Fragen und Antworten zur Novelle der Straßenverkehrsordnung