Der Minister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, hat den neuen, bundesweit einmaligen Bachelor-Studiengang zur Gerichtsvollzieherin (LL.B.) / zum Gerichtsvollzieher (LL.B.) in Schwetzingen offiziell eröffnet. Der Bachelorstudiengang mit 34 Studienplätzen hat zum 1. September 2016 an der Hochschule für Rechtspflege begonnen.
Minister Wolf sagte: „Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher arbeiten unter immer komplexer werdenden Bedingungen: Zum einen in rechtlicher Hinsicht durch immer kompliziertere Vollstreckungsbedingungen. Zum anderen aber auch in tatsächlicher Hinsicht, wenn sie es mit Menschen in schwierigen Situationen zu tun haben. Da sind oft auch Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen gefragt.“ In der Ausbildung spielten daher Schulungen für den adäquaten Umgang mit Konflikten eine wichtige Rolle. „Diesen gestiegenen Anforderungen tragen wir durch den neuen Studiengang Rechnung“, so Wolf.
Der Minister besuchte eine Vorlesung, unterhielt sich mit Studierenden und eröffnete anschließend offiziell gemeinsam mit dem Rektor der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen, Dr. Jens Martin Zeppernick, der Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts, Christine Jacobi, den neuen Studiengang.
Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen
Die Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen wurde 1978 als nicht rechtsfähige Einrichtung unter der Aufsicht des Justizministeriums errichtet. An ihr bilden die Bundesländer Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinsam ihre Rechtspflegeranwärterinnen und -anwärter aus. Im September 2016 haben insgesamt 406 Studierende das Studium neu aufgenommen oder sind nach der Studienpraxis an die Hochschule zurückgekehrt. Im Vergleich zu 124 Studierenden im Studienjahr 2000/2001 hat sich damit die Studierendenzahl in den letzten 15 Jahren fast verdreifacht.
Gerichtsvollzieherausbildung als Studium
Baden-Württemberg hat als erstes Bundesland die Gerichtsvollzieherausbildung auf ein Studium umgestellt. Beim Studiengang handelt es sich um ein dreijähriges Hochschulstudium an der Fachhochschule Schwetzingen (Abschluss: Bachelor), das aus vier Theorie- und zwei Praxissemestern besteht. Die Studierenden erhalten (wie im Rechtspflegerstudium) Anwärterbezüge.
Zulassungsvoraussetzung für den neuen Studiengang ist eine Hochschulzugangsberechtigung, also im Regelfall Abitur oder Fachhochschulreife. Gerichtsvollzieher sind Beamte und gehören als solche einem Amtsgericht an. Besonders ist, dass sie ihren Geschäftsbetrieb und Arbeitsalltag komplett eigenständig organisieren. Sie unterhalten ihr eigenes Büro, beschaffen die notwendige Geschäftsausstattung und stellen eigenverantwortlich Mitarbeiter ein. Neben ihrer Beamtenbesoldung erhalten Gerichtsvollzieher Anteile der von ihnen erwirtschafteten Gebühren als Vergütung. Gerichtsvollzieher sind damit am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Tätigkeit beteiligt.