Der Bundesrat hat die Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes beschlossen. Die Neufassung räumt dem BKA mehr Möglichkeiten zur Terrorabwehr ein. Die neuen Maßnahmen umfassen unter anderem die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter, Aufenthaltsverbote für Gefährder und Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr.
„Deutschland steht im Fadenkreuz des Terrorismus – das war lange bekannt und wurde uns durch die Anschläge in Berlin, Würzburg, München und Ansbach deutlich vor Augen geführt. Die Terrorgefahr ist in Deutschland nach wie vor sehr groß, auch wenn es keine konkreten Hinweise auf einen Anschlag gibt. Deshalb ist es absolut richtig, dass der Bundesrat mehr Möglichkeiten für das BKA zur Terrorabwehr beschlossen hat“, sagte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf den Beschluss des Bundesrats zur Neufassung des Bundeskriminalamtgesetzes.
Maßnahmen zur Terrorabwehr
„Die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter macht es zukünftig möglich, Gefährder nach der Haftentlassung mit einer elektronischen Fußfessel zu überwachen. Dazu darf das BKA nun Aufenthaltsverbote für Gefährder aussprechen und zur Terrorabwehr Online-Durchsuchungen vornehmen. Alle diese Maßnahmen gehen absolut in die richtige Richtung. Umso wichtiger ist, dass wir nun auch in Baden-Württemberg für unsere Polizei mehr Möglichkeiten schaffen. Die Sicherheitsbehörden im Land setzen permanent alles daran, islamistische Gewalttäter und deren Radikalisierung frühzeitig zu erkennen, Straftaten zu verhindern und die Bürgerinnen und Bürger im Land zu schützen. In Baden-Württemberg stärken wir die Sicherheitsbehörden mit mehr Personal, einer besseren Ausstattung und mehr rechtlichen Möglichkeiten“, so Strobl.