Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Eindämmung von Share Deals zugestimmt. Das Gesetz soll Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen. Der Einsatz Baden-Württembergs für Instrumente zur Eindämmung von Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer in den vergangenen Jahren hat sich damit ausgezahlt.
Der Gesetzentwurf zur Eindämmung sogenannter Share Deals hat heute erfolgreich den Bundesrat passiert. Damit kann das Gesetz, das Steuergestaltungsmodelle beim indirekten Erwerb von Grundstücken möglichst unattraktiv machen soll, zum 1. Juli 2021 in Kraft treten.
„Endlich haben wir wichtige Instrumente zur Eindämmung von Steuervermeidung bei der Grunderwerbsteuer, für die sich Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren stark gemacht hat“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann. Kern der verabschiedeten Regelungen ist, dass bei einem indirekten Erwerb von Grundstücken über eine Beteiligung an einer grundstückshaltenden Gesellschaft nur dann keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, wenn weniger als 90 Prozent der Beteiligung an der Gesellschaft erworben werden. Zusätzliche Bedingung ist, dass mindestens zehn Jahre keine weiteren Anteile dazu erworben werden. Derzeit gilt eine Frist von fünf Jahren.
„Ich bin überzeugt davon, dass die strengeren Regelungen Share Deals deutlich unattraktiver machen“, so Sitzmann. Baden-Württemberg hatte sich immer wieder über den Bundesrat für eine gesetzliche Regelung zur Eindämmung von Share Deals eingesetzt. „Im Kampf für mehr Steuergerechtigkeit ist leider viel Zeit verloren gegangen“, sagte Sitzmann. „Doch jetzt hat sich unser kontinuierlicher Einsatz gelohnt. Die Prognosen der Fachleute geben Anlass für Optimismus, dass Share Deals damit deutlich an Attraktivität verlieren.“
Share Deals
Von einem Share Deal ist die Rede, wenn nicht ein Grundstück selbst, sondern eine Beteiligung an einer grundstückhaltenden Gesellschaft auf einen oder mehrere Gesellschafter übergeht. Bleibt die Beteiligung unter 95 Prozent und wird diese Beteiligungsgrenze für mindestens fünf Jahre nicht überschritten, fällt nach aktueller Gesetzeslage keine Grunderwerbsteuer an. Erst bei einem Übergang von 95 Prozent und mehr wird ein Grundstückserwerb fingiert und es fällt Grunderwerbsteuer in Höhe des gesamten Grundstückswerts an.
2016 hat die Finanzministerkonferenz eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die gesetzliche Änderungsvorschläge erarbeiten sollte. Ziel war es, Steuervermeidungsmodelle durch Share Deals unattraktiv zu machen. Nach einem Beschluss der Finanzministerkonferenz im November 2018 waren die Vorschläge von der Bundesregierung zunächst nicht weiterverfolgt worden. Erst im Juli 2019 legte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, der im Wesentlichen auf den Formulierungsvorschlägen der Finanzministerkonferenz beruht. Trotz positiver Stellungnahme des Bundesrates im September 2019 hatte sich der Finanzausschuss des Bundestages zunächst nicht abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst.