Der Bundesrat hat sich für eine Reform der Grundsteuer ausgesprochen. Die Länderkammer beschloss heute zwei Gesetzentwürfe, aufgrund derer in einem ersten Reformschritt die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer neu geregelt werden soll.
„Unser Ziel ist es, die Grundsteuer dauerhaft als verlässliche kommunale Einnahmequelle zu erhalten”, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Rande der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.
Ziel der Reform der Grundsteuer ist es, Rechtssicherheit zu schaffen und eine zeitgemäße Bewertung von Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sicherzustellen. Das alles soll aufkommensneutral geschehen, die Reform soll nicht zu flächendeckend höheren Grundsteuerbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger führen.
Momentan basieren die der Grundsteuer zugrunde liegenden Einheitswerte auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Der Bundesrat hat entschieden, dass die Neubewertung von bundesweit rund 35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten zum Stichtag 1. Januar 2022 in den darauf folgenden Jahren vorgenommen werden soll. Anschließend sollen die Werte regelmäßig aktualisiert werden. Allein in Baden-Württemberg müssen rund 5,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu bewertet werden.
„Ich bedauere es, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Mehrheit gefunden haben, im Zuge der Grundsteuer-Reform auch gleich eine Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden anzustoßen”, stellte die Ministerin fest. Baden-Württemberg hatte einen entsprechenden Entschließungsantrag mit dem Ziel eingebracht, über einen räumlich abgegrenzten Grundsteuer-Hebesatz finanzielle Anreize für einen effizienten Umgang mit Flächen zu setzen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder hatten sich bei der Finanzministerkonferenz im Juni 2016 mit breiter Mehrheit darauf verständigt, über den Bundesrat eine umfassende Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen. Die Länder Hessen und Niedersachsen waren gebeten worden, die entsprechenden Gesetzentwürfe zu erarbeiten und einzubringen.
Die Grundsteuer ist mit einem jährlichen bundesweiten Aufkommen von rund 13 Milliarden Euro eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen.