Das Land hat sich im Bundesrat erfolgreich für den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme eingesetzt. Der Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen zur Strafverfolgung schafft mehr Sicherheit, da er die Fahndung nach gefährlichen Straftätern erleichtert.
„Der Bundesrat hat beschlossen, den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme (AKLS) in die Strafprozessordnung einzuführen. Das macht unser Land noch sicherer - denn unsere Sicherheitsbehörden haben es so leichter, gefährliche Straftäter zu fassen. Durch diese moderne Technik werden unsere Polizistinnen und Polizisten entlastet. Gleichzeitig ist der Einsatz des AKLS kein Eingriff in die Freiheitsrechte unbescholtener Bürger: Das automatische Kennzeichenlesesystem gleicht lediglich das gescannte Autokennzeichen mit dem Fahndungsbestand des Bundeskriminalamts ab. Bei einem negativen Verlauf werden die Scandaten sofort gelöscht. Wir haben damit einen hohen Sicherheitsgewinn bei null Einschränkungen“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl anlässlich der heutigen Beschlussfassung im Bundesrat.
„Nach den Regelungen des Polizeigesetzes können wir in Baden-Württemberg automatische Kennzeichenlesesysteme derzeit nur zur Abwehr von Gefahren für hohe Rechtsgüter, wie Leib oder Leben, einsetzen. Meine kontinuierlichen Bemühungen im Bund im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat letztlich zu der geplanten Erweiterung der Strafprozessordnung geführt, nach der unsere Polizei dieses Instrument zukünftig auch zur Fahndung nach gefährlichen Straftätern einsetzen kann“, so Minister Thomas Strobl weiter.
Fortentwicklung der Strafprozessordnung
Der Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung sieht die Einführung einer spezialgesetzlichen Befugnis der Strafverfolgungsbehörden zur automatischen Kennzeichenerfassung im öffentlichen Verkehrsraum vor. Mit einer Software wird das abgelesene amtliche Kennzeichen mit den Kennzeichen von Fahrzeugen abgeglichen, die auf gesuchte Straftäter oder ihre Kontaktpersonen zugelassen sind beziehungsweise von diesen Personen genutzt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass von der Befugnis nur Gebrauch gemacht werden darf, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegen. Die Datenerhebung darf zudem nur vorübergehend und nicht flächendeckend erfolgen.
„Mit dem Einsatz von automatischen Kennzeichenlesesystemen zu Zwecken der Gefahrenabwehr und künftig auch zur Strafverfolgung sorgen wir dafür, dass Baden-Württemberg auch in Zukunft eines der sichersten Bundesländer bleibt“, freut sich Innenminister Thomas Strobl und ergänzt: „Der Anschaffung von automatischen Kennzeichenlesesystemen auf technisch neuestem Stand steht in Baden-Württemberg somit nichts mehr entgegen.“