Baden-Württemberg und Hessen kritisieren die Absicht des Bundes, bei Steuerfreiheit für Jobtickets die Pendlerpauschale zu kürzen. Dies würde den Einsatz der Länder für eine Entlastung der Innenstädte, die Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs und den Schutz der Umwelt durchkreuzen.
Bei Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, seiner baden-württembergischen Kollegin Edith Sitzmann und den Verkehrsministern Tarek Al-Wazir und Winfried Hermann stößt die Absicht des Bundesfinanzministeriums, die Pendlerpauschale zu kürzen auf massiven Widerstand.
Steuerfreiheit für das Jobticket
Auf Initiative Hessens und Baden-Württembergs hatte der Bundesrat im September die Steuerfreiheit für Jobtickets gefordert. Danach soll zukünftig der durch kostenlose oder verbilligte Jobtickets entstehende geldwerte Vorteil nicht mehr versteuert werden müssen – weder vom Arbeitgeber, noch vom Arbeitnehmer.
„Steuerfreiheit für das Jobticket lautet das Motto unserer erfolgreichen Bundesratsinitiative. Das schont den Geldbeutel von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und fördert die Nutzung von Bussen und Bahnen. Darüber freut sich auch die Umwelt“, hatten im September Schäfer, Sitzmann, Al-Wazir und Hermann gemeinsam erklärt.
Zu einer Kürzung der Entfernungspauschale der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfe die neu gewährte Steuerfreiheit aber nicht führen. Auch diesem Punkt der hessisch-baden-württembergischen Initiative hatte der Bundesrat zugestimmt.
Bundesfinanzministerium sieht Kürzung der Entfernungspauschale vor
Die vom Bundesrat geforderte Steuerfreiheit für die Jobtickets ist Teil des Jahressteuergesetzes 2018, über das der Bundestagsfinanzausschuss und das Plenum des Bundestages abschließend abstimmen wollen.
Das Bundesfinanzministerium hat nun kurzfristig in seiner Formulierungshilfe für das Jahressteuergesetz die Kürzung der Entfernungspauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Jobticket nutzen, aufgenommen.
„Der Bund torpediert das hessische Erfolgsmodell des LandesTickets und durchkreuzt den Einsatz der Länder für eine Entlastung unserer Innenstädte, die Stärkung des ÖPNV und den Schutz unserer Umwelt“, sagten heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir. „Nach unseren Informationen stellt sich nicht nur das SPD-geführte Bundesfinanzministerium, sondern auch die SPD-Bundestagsfraktion gegen die vom Bundesrat geforderte Steuerfreiheit ohne gleichzeitige Kürzung der Entfernungspauschale. Ein Versuch der CDU-Bundestagsfraktion, sich zugunsten der vom Bundesrat beschlossenen Initiative einzusetzen, blieb offenbar erfolglos. Kommt die offenbar vor allem von der SPD befürwortete gleichzeitige Kürzung der Entfernungspauschale, könnten einige Nutzer etwa des LandesTickets Hessen zu Recht überlegen, ob sie nicht ohne Ticket, dafür mit dem eigenen Auto und Entfernungspauschale billiger fahren. Die Leidtragenden sind die in den belasteten Innenstädten lebenden Menschen sowie die Umwelt. Das kann niemand wollen.“
Finanzministerin Edith Sitzmann: „Der Bundesrat jedenfalls will eine wirksame Entlastung unserer Innenstädte durch ein modernes Jobticket. Es soll Arbeitgebern und Beschäftigten einen echten Anreiz bieten und zugleich ohne große Bürokratie auskommen. Wir setzen bewusst auf eine zusätzliche Lenkung zugunsten von Bus und Bahn.
Verkehrsminister Winfried Hermann ergänzte: „Wir möchten, dass so viele Beschäftigte wie möglich Busse und Bahnen nutzen. Auch die, die bislang mit dem Auto zur Arbeit gefahren sind. Die Hürden zur Nutzung von Jobtickets müssen so niedrig wie möglich sein. Es kann nicht sein, dass in Zeiten, in denen wir gegen Fahrverbote und für saubere Luft kämpfen, der Bund Hürden für Jobtickets einzieht.“
Hessen und Baden-Württemberg würden Vermittlungsausschuss anrufen
„Wir appellieren eindringlich an die Verantwortlichen im Bund, die vom Bundesrat beschlossene Steuerfreiheit für Jobtickets ohne gekürzte Entfernungspauschale umzusetzen. Da uns die Unterstützung der Beschäftigten, die Stärkung des ÖPNV und der Schutz der Umwelt Herzensanliegen sind, würden wir uns im Bundesrat für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses einsetzen, sollte das Jahressteuergesetz in der derzeit vorliegenden Fassung im Bundestag beschlossen werden“, kündigten die vier Minister an.
Quelle:
Hessisches Ministerium der Finanzen; Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung; Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg; Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg