Es gibt ein neues Gesetz zur Studienfinanzierung BAföG. Es soll vor allem die Chancengerechtigkeit verbessern und jungen Menschen die Angst vor Verschuldung im Studium nehmen.
Der Bundesrat in Berlin hat heute die vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gebilligt. Das neue Gesetz kann rechtzeitig zum Schuljahresbeginn und zum Wintersemester in Kraft treten. Mit der von Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg eingebrachten Entschließung begrüßen die Länder ausdrücklich das Ziel der BAföG-Novelle, die Chancengerechtigkeit in der Bildung zu verbessern und Verschuldensängsten junger Menschen entgegenzuwirken. Gleichzeitig fordern sie die Bundesregierung auf, das BAföG künftig weiter zu öffnen und strukturell weiterzuentwickeln.
„Wir begrüßen besonders, dass der Bundestag der Empfehlung des Bundesrates gefolgt ist, die Pflege naher Angehöriger und die Pflege und Erziehung von Kindern bis zu vierzehn Jahren als Grund für eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer zu berücksichtigen“, erklärten die Wissenschaftsministerinnen von Baden-Württemberg Theresia Bauer und Angela Dorn aus Hessen sowie die Wissenschaftssenatorin aus Hamburg Katharina Fegebank. Diese Verbesserung hatten die drei Länder zuvor im Bundesrat gefordert. „Wir halten es aber für nötig, darüber hinaus den Kreis der Anspruchsberechtigten dauerhaft und sinnvoll zu erweitern. Alle Menschen müssen die Chance haben, sich bestmöglich zu qualifizieren. Deshalb sind wir froh, dass der Bundesrat auf unseren Antrag hin die Bundesregierung auffordert, das BAföG bei einer zukünftigen Novellierung weiterzuentwickeln und dabei verschiedene Lebensentwürfe und Lebenssituationen junger Menschen zu berücksichtigen. Wir müssen das BAföG fit machen für die vielfältige Ausbildungswelt des 21. Jahrhunderts.“
BAföG auch für Teilzeit- und Orientierungsstudium öffnen
„Das BAföG muss für Teilzeit geöffnet werden“, erklärt die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Bauer. „Viele Studierende brauchen die Möglichkeit, in Teilzeit studieren zu können – sei es, weil sie sich um ihre Familie kümmern müssen, sei es, weil sie einen Zuverdienst für ihren Lebensunterhalt brauchen. Für eine bessere Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie müssen solche Studiengänge BAföG-Fähig sein. Auch eine Anhebung der Altersgrenzen würde individuellen Bildungsbiographien noch stärker Rechnung tragen: Nicht jeder junge Mensch entscheidet sich schon direkt nach dem Schulabschluss für ein Studium, und das ist auch gut und richtig so. Die Ausbildungs- und Arbeitswelt ist differenziert, das BAföG muss Raum dafür geben.“
„Der Bundesrat erhält auch die Forderung aufrecht, das BAföG künftig für alle hochschulrechtlich zugelassenen Modelle eines Orientierungsstudiums zu öffnen. Viele Hochschulen haben bereits Konzepte für solche Studiengänge in den Schubladen, aber ohne Öffnung im Gesetz ist es sehr aufwändig, sie an die Bedingungen des BAföG anzupassen“, erläutert Hessen Wissenschaftsministerin Dorn. „Gerade Studienanfängerinnen und -anfänger, deren Eltern nicht studiert haben und sie beraten können, profitieren sehr von Orientierungsstudiengängen, sie können zeitraubenden Fachwechseln oder gar dem Abbruch des Studiums vorbeugen.“
Freibeträge, Fördersätze und Wohnkostenzuschlag steigen
„Am Geld soll das Studium bei niemandem scheitern: Das ist der Grundgedanke des BAföG, und es ist gut und richtig, dass Fördersätze und Freibeträge jetzt erhöht werden“, so Hamburgs Wissenschaftssenatorin Fegebank. „Die Länder sind aber der Ansicht, dass die Freibeträge, Bedarfssätze und Sozialpauschale künftig schneller an die Entwicklung der Einkommen und Preise angepasst werden muss, damit die Sätze nicht wieder jahrelang der Entwicklung hinterher hinken. Nur so kann das BAföG auch in Zukunft Bildungsgerechtigkeit garantieren.“
Mit dem neuen BAföG wird die Wohnkostenpauschale von 250 auf 325 Euro erhöht. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aus Sicht der drei Länder aber zu wenig. Die Mietbelastung ist nicht an allen Hochschulstandorten gleich. Deshalb haben sich die drei Länder bereits im ersten Bundesratsdurchgang für einen ortsabhängigen Wohnkostenzuschlag orientiert an den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes stark gemacht.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: Studienfinanzierung