Das erfolgreiche baden-württembergische Programm für Langzeitarbeitslose dient als Vorbild für das neue Teilhabechancengesetz des Bundes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Darin wird die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Vorbild des baden-württembergischen Passiv-Aktiv-Tausch PLUS aufgenommen.
Der baden-württembergische Förderansatz zur erfolgreichen Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt wird künftig auf ganz Deutschland ausgeweitet. Er ist Teil des neuen Teilhabechancengesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Darin wird die neue Fördermöglichkeit „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ aufgenommen. Vorbild dafür ist der in Baden-Württemberg erfolgreich praktizierte Passiv-Aktiv-Tausch PLUS.
„Es ist ein wichtiger Schritt für langzeitarbeitslose Menschen in ganz Deutschland, dass unsere positiven Erfahrungen mit neuen Förderkonzepten bundesweit als Vorbild dienen“, sagte Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Das baden-württembergische Prinzip, Arbeit statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren, setzt sich damit nun endlich auch auf Bundesebene durch“, so die Ministerin weiter.
Passiv-Aktiv-Tausch bringt Langzeitarbeitslose zurück in den Arbeitsmarkt
Grundidee des Passiv-Aktiv-Tauschs PLUS sei es, anstelle von „passiven“ Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von Langzeitarbeitslosen auf „aktive“ Maßnahmen in Form von Zuschüssen für Arbeitgeber zu setzen, so Hoffmeister-Kraut. Dieser baden-württembergische Ansatz, der zusätzlich die Möglichkeit geförderter Qualifizierung umfasse, werde im Rahmen des Landesprogramms „Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt“ bereits im Südwesten umgesetzt. Auch die zuvor in Baden-Württemberg im Rahmen des „Passiv-Aktiv-Tauschs“ erfolgreich erprobte soziale Betreuung während der Förderung ist seit 2016 im Bundesgesetz verankert.
Seit Juli 2017 können in Baden-Württemberg Teilnehmende des Landesprogramms PAT PLUS für arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen eine Kostenübernahme bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro beantragen. „Wir können die Arbeitgeber nur zur Beantragung von arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungen ermutigen, die Förderanträge werden unbürokratisch bearbeitet“ bekräftigt Hoffmeister-Kraut.