Baden-Württemberg und Bayern haben sich auf der Finanzministerkonferenz für die OECD-Steuerreform ausgesprochen. Gleichzeitig weisen die Länder aber auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des Zwei-Säulen-Projekts der OECD hin.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder unterstützen das sogenannte Zwei-Säulen-Projekt (PDF) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Das haben sie bei der Finanzministerkonferenz am 23. Juni 2022 mit einem Beschluss deutlich gemacht. Das zwei-Säulen-Projekt ist eine globale Steuerreform. Sie hat zum Ziel, mit einer Mindestbesteuerung den Steuersenkungswettbewerb einzudämmen. Außerdem soll sie für eine angemessene Verteilung der Gewinne großer internationaler Konzerne auf die Marktstaaten sorgen. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder weisen aber auch auf die großen Herausforderungen bei der Umsetzung hin.
Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Das Zwei-Säulen-Modell ist ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr internationaler Steuergerechtigkeit. Durch den globalen Mindeststeuersatz wird aggressivem Steuerdumping ein Riegel vorgeschoben. Auch große international tätige Konzerne müssen zukünftig einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Ich hoffe, dass Ungarn seine Blockade aufgibt und wir zügig mit der nationalen Umsetzung beginnen können. Für den Vollzug sind die Länder zuständig. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern notwendig, um offene Fragen frühzeitig zu klären und die großen Herausforderungen in der Umsetzung zu meistern. Diese enge Abstimmung haben wir heute vom Bund eingefordert.“
Bayerns Finanzminister Albert Füracker betonte: „Die Finanzministerinnen und Finanzminister unterstützen das Zwei-Säulen-Modell der OECD, teilen aber auch gemeinsame Bedenken. Sowohl bei der geplanten Mindeststeuer als auch der angedachten Neuverteilung der Besteuerungsrechte sind noch viele Fragen offen. Es bedarf sinnvoller Vereinfachungsmöglichkeiten sowie angemessener und unbürokratischer Übergangsregelungen. Es ist unerlässlich, dass die Länder künftig enger eingebunden werden, denn sie müssen die neuen Regelungen vollziehen. Wir brauchen vor allem eine solide Folgenabschätzung. Es darf jedenfalls nicht dazu kommen, dass durch die Neuregelungen Länder und Kommunen in ihren Haushalten Steuerausfälle hinnehmen müssen und damit zu den Verlierern des Projekts werden.“
Enorme Herausforderung für die Steuerverwaltung
Bereits jetzt zeigt sich deutlich, dass die Umsetzung beider Säulen eine enorme Herausforderung für die Steuerverwaltung wie auch die Unternehmen darstellen wird. Eine politische Einigung zur einheitlichen europaweiten Umsetzung der Mindestbesteuerung ist zuletzt im Ministerrat der Europäischen Union (EU) erneut gescheitert. Deshalb sind weiterhin zahlreiche wichtige Punkte unklar. Die Ministerinnen und Minister haben das heute mit ihrem Beschluss an den Bund adressiert.
Im Oktober 2021 haben sich 137 Staaten auf OECD-Ebene auf die grundlegende Ausgestaltung der künftigen internationalen Unternehmensbesteuerung geeinigt. Diese sieht eine Mindestbesteuerung multinationaler Unternehmen in Höhe von 15 Prozent vor. Ebenso die Verteilung der Gewinne besonders großer international tätiger Konzerne auf die Marktstaaten. Zur Umsetzung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung innerhalb der EU hat die EU-Kommission im Dezember 2021 einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Dieser Vorschlag konnte bislang die erforderliche Einstimmigkeit im EU-Ministerrat nicht erreichen aufgrund der fehlenden Zustimmung Ungarns.
Quelle:
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg / Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat