Die Integrationsministerkonferenz fordert den Bund auf, die Länder bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten finanziell zu unterstützen. Der entsprechende Antrag von Baden-Württemberg wurde einstimmig verabschiedet.
Auf der aktuellen Integrationsministerkonferenz (IntMK) in Hamburg hat Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen gesetzt: Der Antrag des Landes zur Förderung der psychosozialen Unterstützung von Migrantinnen und Migranten mit Fluchtgeschichte wurde einstimmig verabschiedet. Darin fordert die IntMK den Bund auf, die Länder bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten finanziell zu unterstützen.
„Wir freuen uns sehr, dass alle Länder dem Antrag Baden-Württembergs gefolgt sind. Das ist gerade in der aktuellen Situation ein starkes und wichtiges Signal“, sagte Staatssekretärin Dr. Ute Leidig.
Mit der Forderung nach Unterstützung durch den Bund reagiert die IntMK auch auf die konstant steigenden Bedarfe bei der psychosozialen Versorgung von Geflüchteten vor Ort, insbesondere auch vor dem Hintergrund des dynamischen Migrationsgeschehens und der verstärkten Aufnahme von Personen aus Afghanistan und der Ukraine.
Psychische Gesundheit ausschlaggebend für den Integrationsprozess
Fluchtbedingte Traumatisierungen beziehungsweise psychische Belastungen von Migrantinnen und Migranten mit Fluchtgeschichte treten oftmals erst nach dem Prozess der Erstintegration zutage. Neben der hohen persönlichen Betroffenheit kann die erhöhte psychische Verwundbarkeit den Integrationsprozess nachhaltig hemmen.
Staatssekretärin Dr. Ute Leidig betonte: „Eine niedrigschwellige psychosoziale Unterstützung der Betroffenen kann entscheidend sein. Hierbei brauchen die Länder die finanzielle Unterstützung des Bundes. Ohne adäquate Hilfsangebote ist es psychisch belasteten oder traumatisierten Geflüchteten oft nicht möglich, Integrationsangebote gewinnbringend wahrzunehmen und sich eine neue Zukunft aufzubauen. Hier müssen wir schnellstmöglich ansetzen und damit langfristig persönliche wie finanzielle Folgekosten verhindern.“