Ob Anti-Blockier-System, Tempomat oder Einparkhilfe, automatisierte Systeme zur Fahrassistenz unterstützen die Fahrerinnen und Fahrer in modernen Kraftfahrzeugen. Wenn Fahrer Aufgaben im Fahrzeug an automatisierte Systeme abgeben, muss dies auf einer sicheren Rechtsgrundlage beruhen.
„Aus Verbrauchersicht muss es insbesondere für Fahrer und Halter, aber auch für Hersteller und Versicherer Rechtssicherheit geben“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Im Rahmen des von Hauk initiierten Gesprächs mit Vertretern von Autoherstellern, Zuliefererfirmen, Versicherungsunternehmen sowie Automobil- und Verbraucherverbänden zum automatisierten Fahren fand ein reger Austausch zu den aktuellen Chancen und Herausforderungen dieses kontroversen Themenfelds statt.
Die Autoindustrie kündigt für die Zukunft einen noch höheren Automatisierungsgrad der Systeme und eine Zunahme des Einsatzes von teil- oder hochautomatisierten Assistenzsystemen sowohl in alltäglichen als auch in speziellen Situationen im Straßenverkehr an. Dadurch wird das automatisierte Fahren in der Öffentlichkeit immer mehr an Bedeutung gewinnen und beschäftigt im Automobilland Baden-Württemberg natürlich auch den Verbraucherschutz.
„Vor dem Hintergrund des jüngsten Entwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes, der erste Regelungen zur rechtssicheren Nutzung von automatisierten Fahrsystemen enthält, ist es wichtig, die Stimmen aller Beteiligten zu hören. Deshalb ist mir der konstruktive Dialog zwischen Hersteller- und Nutzerseite sowie den Versicherern und der Politik insbesondere zu Fragen der Datensicherheit, Haftung und Versicherung ein äußerst wichtiges Anliegen“, betonte der Minister. So könnten Fakten und Positionen direkt und ungefiltert ausgetauscht werden, wovon letztlich alle profitieren. „Auch für die Verbraucherpolitik können sich wichtige Impulse ergeben“, so Hauk.
Expertengespräch
Der Einladung zum Expertengespräch waren Vertreter von Audi, Bosch, dem Verband der Automobilindustrie (VDA), dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, ADAC, Verkehrsclub Deutschland (VCD), Automobilclub von Deutschland e. V. (AvD), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gefolgt.