In der dritten Verhandlungsrunde haben sich die Länder und Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Angestellten der Länder geeinigt. Für die Beschäftigten steigen die Gehälter zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent oder mindestens 75 Euro. Zum 1. Januar 2018 steigen die Gehälter um weitere 2,35 Prozent.
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich am späten Abend des 17. Februar 2017 mit den Gewerkschaften auf einen Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder geeinigt. Die Einigung hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie sieht vor, dass die Entgelte der Beschäftigten in einer ersten Stufe rückwirkend zum 1. Januar 2017 um zwei Prozent mindestens jedoch um 75 Euro steigen. Eine weitere lineare Erhöhung der Entgelte um 2,35 Prozent folgt zum 1. Januar 2018. Zudem wird in zwei Schritten eine sechste Erfahrungsstufe für die oberen Entgeltgruppen eingeführt. Auszubildende erhalten zum Jahresanfang 2017 und 2018 jeweils 35 Euro zusätzlich. Zudem steigt ihr Urlaubsanspruchs um einen Tag auf 29 Tage pro Jahr. Die bestehende Regelung mit einer umfassenden Übernahme-Garantie der Auszubildenden wird verlängert.
Mit diesem Ergebnis können beide Seiten zufrieden sein. „Es ist wichtig, dass der öffentliche Dienst von der allgemeinen Einkommensentwicklung nicht abgehängt ist. Das ist mit der Einigung gelungen. Auch wenn wir mit der Entwicklung der Steuereinnahmen zufrieden sein können, ist das Ergebnis dennoch in Hinblick auf die Schuldenbremse eine finanzpolitische Herausforderung“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann.
Verhandlungen zur Übertragung des Tarifabschlusses auf Beamte
Für das Land Baden-Württemberg steigen mit diesem Abschluss die Ausgaben für Angestellte im Öffentlichen Dienst für die Jahre 2017 und 2018 um etwa 240 Millionen Euro auf dann grob 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2018. Im Landeshaushalt für 2017, der in der kommenden Woche in dritter Lesung verabschiedet werden soll, ist eine Steigerung der Bezüge von 1,5 Prozent als langjähriges Mittel eingepreist.
Noch offen ist, wie und wann das Ergebnis für die Angestellten auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter und Pensionäre in Baden-Württemberg übertragen wird. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann wird in den kommenden Wochen mit Beamtenbund und Gewerkschaften dazu Gespräch führen. „Nun haben wir eine Grundlage, um mit den Beamtenvertretern über die Übertragung zu sprechen. Das werden keine einfachen Verhandlungen“, sagte Sitzmann. Sie strebt an, eine Vereinbarung treffen zu können.
Eine volle und zeitgleiche Übertragung des Ergebnisses auf die 184.000 Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie auf die 127.000 Versorgungsempfängerinnen und -Empfänger und sonstige Zuschussempfängerinnen und -empfänger des Landes würde den Landeshaushalt in den Jahren 2017 und 2018 rund 1,1 Milliarden Euro zusätzlich kosten. Das sind 340 Millionen Euro mehr, als im Haushaltsentwurf 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung für 2018 vorgesehen sind.
Hintergrund
Im Haushalt 2017, der gerade im Landtag beraten wird, sind für Tarifsteigerungen wie in den Vorjahren auch 1,5 Prozent Zuwachs pro Jahr für die Bezüge und 0,3 Prozent für Nebenkosten vorgesehen. Das entspricht dem langjährigen Mittel. Das Land hat rund 73.000 Angestellte im öffentlichen Dienst und knapp 184.000 Beamtinnen und Beamten. 127.000 Personen sind Versorgungsempfänger (Stand jeweils 31. Dezember 2016). Die Personalkosten des Landes liegen aktuell bei mehr als 17 Milliarden Euro.