Die Verhandlungen zwischen der Landesregierung und der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen gehen auf die Zielgerade. Das Kultusministerium kommt den Schulen in freier Trägerschaft weit über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hinaus entgegen.
Nach zwei Gesprächen im Februar 2017 zwischen Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen (AGFS) kommen die Verhandlungen der Landesregierung mit der AGFS auf die Zielgerade. „Mit unserem Finanzierungsmodell kommen wir den Schulen in freier Trägerschaft weit über das Urteil des Verfassungsgerichtshofs hinaus entgegen“, betont Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. „Mit unserem neuen Modell bekennen sich die Landesregierung und die beiden Regierungsfraktionen zu den Schulen in freier Trägerschaft und bringen ihre Wertschätzung gegenüber der dort geleisteten Arbeit zum Ausdruck“, so die Ministerin. Eisenmann ist überzeugt, dass in einem abschließenden Gespräch Mitte März eine Einigung erzielt werde.
Das Modell der Landesregierung führe bei Schulgeldverzicht beziehungsweise teilweisem Schulgeldverzicht zu einem Kostendeckungsgrad von bis zu 90 Prozent der Bruttokosten. Dieser Kostendeckungsgrad hebe die Privatschulförderung auf ein nie gekanntes Niveau. Die neue Ausgestaltung des Ausgleichsanspruchs löse weitere jährliche Mehrkosten von bis zu 50 Millionen Euro aus. Zusammen mit der – vom Verfassungsgerichtshof nicht geforderten – Erhöhung der Kopfsatzzuschüsse für alle privaten Schulen auf 80 Prozent der Bruttokosten belaufen sich die voraussichtlichen Mehrkosten für das Land auf insgesamt rund 65 Millionen Euro jährlich.
Die Landesregierung setzt damit nicht nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Juli 2015 in rechtssicherer Weise um, sondern sie verbindet die Novelle des Privatschulgesetzes (PSchG) mit einem starken Zeichen der Wertschätzung aller Schulen in freier Trägerschaft. „Schulen in freier Trägerschaft haben sich stets als pädagogische Impulsgeber erwiesen. Mit der Vielfalt ihrer schulischen Angebote stärken sie die baden-württembergische Bildungslandschaft“, sagt die Kultusministerin.
Weitere Informationen
Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 6. Juli 2015: Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ist das Land verpflichtet, eine Neuregelung der Paragrafen 17, 18 Privatschulgesetz (PSchG) vorzunehmen. Diese Vorschriften wurden mit Blick auf den in Artikel 14 Abs. 2 Satz 3 Landesverfassung statuierten Ausgleichsanspruch für die Gewährung von Schulgeldfreiheit als mit der Verfassung unvereinbar erklärt. Der Gesetzgeber muss für die Zeit ab dem 1. August 2017 eine verfassungskonforme Neuregelung treffen.
Aktuelle Zuschüsse: Insgesamt sind im Haushaltsjahr 2017 rund 900 Millionen Euro für die laufende Bezuschussung der Privatschulen im Zuständigkeitsbereich des Kultusministeriums veranschlagt.